Version
25. Juli 2015
25. Juli 2015
>
Version
1. Januar 2018
1. Januar 2018
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Soweit die Hauptverhandlung ohne Anwesenheit des Angeklagten stattfinden kann, ist er befugt, sich durch einen Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht vertreten zu lassen.
Fachbeiträge • 12
- 1. Vollmachtsgerangel mit der StaatsanwaltschaftEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021
- 2. Verteidigererklärung und Beweisantrag = Einlassung des Angeklagten?Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 17. November 2025
- 3. Vorstellung eines Zeugen über kartellrechtliche HaftungsfolgenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 24. April 2023
- 4. Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 5. Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va