Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
13. Dezember 2019
13. Dezember 2019
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Die Beweisaufnahme ist auf alle vom Gericht vorgeladenen und auch erschienenen Zeugen und Sachverständigen sowie auf die sonstigen nach § 214 Abs. 4 vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft herbeigeschafften Beweismittel zu erstrecken, es sei denn, daß die Beweiserhebung unzulässig ist. Von der Erhebung einzelner Beweise kann abgesehen werden, wenn die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und der Angeklagte damit einverstanden sind.
(2) Zu einer Erstreckung der Beweisaufnahme auf die vom Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft vorgeladenen und auch erschienenen Zeugen und Sachverständigen sowie auf die sonstigen herbeigeschafften Beweismittel ist das Gericht nur verpflichtet, wenn ein Beweisantrag gestellt wird. Der Antrag ist abzulehnen, wenn die Beweiserhebung unzulässig ist. Im übrigen darf er nur abgelehnt werden, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen oder offenkundig ist, wenn zwischen ihr und dem Gegenstand der Urteilsfindung kein Zusammenhang besteht oder wenn das Beweismittel völlig ungeeignet ist.
Fachbeiträge • 22
- 1. BGH, Beschluss v. 12.05.2022Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 12. Mai 2022
- 2. 2023: Revision & Berufung im StrafrechtEingeschränkter ZugriffCpieters · www.kanzlei-baumfalk.de · 30. Januar 2023
- 3. StrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.rak-bergner.de · 21. Januar 2018
- 4. Die BeschuldigtenrechteEingeschränkter Zugriffwww.ra-klose.com · 23. September 2020
- 5. Die BeschuldigtenrechteEingeschränkter Zugriffwww.ra-klose.com · 23. September 2020
- 6. Fachanwalt Strafrecht BerlinEingeschränkter Zugriffwww.liebert-roeth.de · 1. August 2022
- 7. Verfahrensverstoß: wahrheitswidrige Behauptung - Rüge ist unzulässigEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 11. Juni 2013
- 8. Lauenburg | Kopietz | Herzog | HoffmannEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 29. Dezember 2011
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/10388 - Unterrichtung: Eckpunkte zur Modernisierung des StrafverfahrensBundestag Drucksachen · 16. Mai 2019
- 2. 19/14747 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des StrafverfahrensBundestag Drucksachen · 5. November 2019
- 3. 19/23492 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 2020