(1) Die Leichenschau wird von der Staatsanwaltschaft, auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch vom Richter, unter Zuziehung eines Arztes vorgenommen. Ein Arzt wird nicht zugezogen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts offensichtlich entbehrlich ist.
(2) Die Leichenöffnung wird von zwei Ärzten vorgenommen. Einer der Ärzte muß Gerichtsarzt oder Leiter eines öffentlichen gerichtsmedizinischen oder pathologischen Instituts oder ein von diesem beauftragter Arzt des Instituts mit gerichtsmedizinischen Fachkenntnissen sein. Dem Arzt, welcher den Verstorbenen in der dem Tod unmittelbar vorausgegangenen Krankheit behandelt hat, ist die Leichenöffnung nicht zu übertragen. Er kann jedoch aufgefordert werden, der Leichenöffnung beizuwohnen, um aus der Krankheitsgeschichte Aufschlüsse zu geben. Die Staatsanwaltschaft kann an der Leichenöffnung teilnehmen. Auf ihren Antrag findet die Leichenöffnung im Beisein des Richters statt.
(3) Zur Besichtigung oder Öffnung einer schon beerdigten Leiche ist ihre Ausgrabung statthaft.
(4) Die Leichenöffnung und die Ausgrabung einer beerdigten Leiche werden vom Richter angeordnet; die Staatsanwaltschaft ist zu der Anordnung befugt, wenn der Untersuchungserfolg durch Verzögerung gefährdet würde. Wird die Ausgrabung angeordnet, so ist zugleich die Benachrichtigung eines Angehörigen des Toten anzuordnen, wenn der Angehörige ohne besondere Schwierigkeiten ermittelt werden kann und der Untersuchungszweck durch die Benachrichtigung nicht gefährdet wird.
Fachbeiträge • 3
- 1. Graböffnung bei Zweifeln am krankheitsbedingten Tod eines AngehörigenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 4. Januar 2019
- 2. Entschädigung durch den TäterEingeschränkter Zugriffe-justice.europa.eu
- 3. # 7/12Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 24. Februar 2012
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 13/10731 - Kleine Anfrage: Zur Anordnung und Durchführung von Obduktionen nach der StrafprozeßordnungBundestag Drucksachen · 13. Mai 1998
- 2. 13/10926 - Antwort: Zur Anordnung und Durchführung von Obduktionen nach der StrafprozeßordnungBundestag Drucksachen · 5. Juni 1998
- 3. 14/3751 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften (Lebenspartnerschaftsgesetz-LPartG)Bundestag Drucksachen · 4. Juli 2000
- 4. 15/2487 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP -15/1971- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2403- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG)Bundestag Drucksachen · 11. Februar 2004
- 5. 16/13097 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/11644- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des UntersuchungshaftrechtsBundestag Drucksachen · 20. Mai 2009
- 6. 18/9525 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen VermögensabschöpfungBundestag Drucksachen · 5. September 2016
- 7. 19/28808 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/28278 - Rechtsterroristischer und rassistischer Anschlag in Hanau - Stand der Aufklärung mehr als ein Jahr späterBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 8. 20/46 - Unterrichtung: Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im InlandBundestag Drucksachen · 4. November 2021