(1) Als Sondergebiete, die der Erholung dienen, kommen insbesondere in Betracht
Wochenendhausgebiete,
Ferienhausgebiete,
Campingplatzgebiete.
(2) Für Sondergebiete, die der Erholung dienen, sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass bestimmte, der Eigenart des Gebiets entsprechende Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebiets und für sportliche Zwecke allgemein zulässig sind oder ausnahmsweise zugelassen werden können.
(3) In Wochenendhausgebieten sind Wochenendhäuser als Einzelhäuser zulässig. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass Wochenendhäuser nur als Hausgruppen zulässig sind oder ausnahmsweise als Hausgruppen zugelassen werden können. Die zulässige Grundfläche der Wochenendhäuser ist im Bebauungsplan, begrenzt nach der besonderen Eigenart des Gebiets, unter Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten festzusetzen.
(4) In Ferienhausgebieten sind Ferienhäuser zulässig, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen. Im Bebauungsplan kann die Grundfläche der Ferienhäuser, begrenzt nach der besonderen Eigenart des Gebiets, unter Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten festgesetzt werden.
(5) In Campingplatzgebieten sind Campingplätze und Zeltplätze zulässig.
Fachbeiträge • 34
- 1. Als Einfamilienhaus verkauft, aber nur Wochenendhaus: Was der BGH für Immobilienkäufe klarstelltEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Alexander Jakobs · www.jakobs-juchem.de · 30. September 2026
- 2. Das Recht der BaugenehmigungEingeschränkter ZugriffOlaf Buehler · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2016
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- 4. Ferienwohnungen sind kein Wohnen im Sinne der BaunutzungsverordnungEingeschränkter ZugriffBeechwood_Admin · www.kfr.law · 24. April 2018
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- 6. Ferienwohnungen künftig (wieder) außerhalb von Sondergebieten zulässigEingeschränkter ZugriffBrock Müller Ziegenbein Rechtsanwälte Mbb · www.bmz-recht.de · 14. April 2023
- 7. BVerwG: Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässigEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelteszk.de · 18. Oktober 2017
- 8. OVG Koblenz: Sondergebiet zur Sicherung und Entwicklung eines prägenden Kulturdenkmals zulässigEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelteszk.de · 14. November 2012
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/10942 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der StadtBundestag Drucksachen · 23. Januar 2017
- 2. 18/11439 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/10942, 18/11181, 18/11225 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der StadtBundestag Drucksachen · 8. März 2017
- 3. 18/12505 - Unterrichtung: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - 18. Legislaturperiode -Bundestag Drucksachen · 18. Mai 2017
- 4. 21/574 - Antrag: Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für FlüchtlingsunterkünfteBundestag Drucksachen · 24. Juni 2025
- 5. 21/6588 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und RaumordnungsrechtsBundestag Drucksachen · 22. Juni 2026