Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
27. Juli 2023
27. Juli 2023
>
Version
14. Januar 2026
14. Januar 2026
(1) Einer Erlaubnis der zuständigen obersten Landesbehörde bedarf, wer eine Einrichtung betreiben will, in deren Räumlichkeiten Betäubungsmittelabhängigen eine Gelegenheit zum Verbrauch von mitgeführten, ärztlich nicht verschriebenen Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt wird (Drogenkonsumraum). Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Landesregierung die Voraussetzungen für die Erteilung in einer Rechtsverordnung nach Maßgabe des Absatzes 2 geregelt hat.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis nach Absatz 1 zu regeln. Die Regelungen müssen insbesondere folgende Mindeststandards für die Sicherheit und Kontrolle beim Verbrauch von Betäubungsmitteln in Drogenkonsumräumen festlegen:
- 1.
- Zweckdienliche sachliche Ausstattung der Räumlichkeiten, die als Drogenkonsumraum dienen sollen;
- 2.
- Gewährleistung einer sofort einsatzfähigen medizinischen Notfallversorgung;
- 3.
- medizinische Beratung und Hilfe zum Zwecke der Risikominderung beim Verbrauch der von Abhängigen mitgeführten Betäubungsmittel;
- 4.
- Vermittlung von weiterführenden und ausstiegsorientierten Angeboten der Beratung und Therapie;
- 5.
- Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten nach diesem Gesetz in Drogenkonsumräumen, abgesehen vom Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 zum Eigenverbrauch in geringer Menge;
- 6.
- erforderliche Formen der Zusammenarbeit mit den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen örtlichen Behörden, um Straftaten im unmittelbaren Umfeld der Drogenkonsumräume soweit wie möglich zu verhindern;
- 7.
- genaue Festlegung des Kreises der berechtigten Benutzer von Drogenkonsumräumen, insbesondere im Hinblick auf deren Alter, die Art der mitgeführten Betäubungsmittel sowie die geduldeten Konsummuster; offenkundige Erst- oder Gelegenheitskonsumenten sind von der Benutzung auszuschließen;
- 8.
- eine Dokumentation und Evaluation der Arbeit in den Drogenkonsumräumen;
- 9.
- ständige Anwesenheit von persönlich zuverlässigem Personal in ausreichender Zahl, das für die Erfüllung der in den Nummern 1 bis 7 genannten Anforderungen fachlich ausgebildet ist;
- 10.
- Benennung einer sachkundigen Person, die für die Einhaltung der in den Nummern 1 bis 9 genannten Anforderungen, der Auflagen der Erlaubnisbehörde sowie der Anordnungen der Überwachungsbehörde verantwortlich ist (Verantwortlicher) und die ihm obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen kann.
(3) Für das Erlaubnisverfahren gelten § 7 Satz 1 und 2 Nr. 1 bis 4 und 8, §§ 8, 9 Abs. 2 und § 10 entsprechend; dabei tritt an die Stelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte jeweils die zuständige oberste Landesbehörde, an die Stelle der obersten Landesbehörde jeweils das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Fachbeiträge • 3
- 1. Das Verschaffen, Gewähren oder Mitteilen einer Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 11 BtMGEingeschränkter Zugriffwww.strafrecht-bundesweit.de · 29. November 2025
- 2. § 29 BtMG " Individuelle BeratungEingeschränkter ZugriffVolker Dembski · www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org · 11. Mai 2022
- 3. Besitz geringer Mengen Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch - Einstellung VerfahrenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 25. September 2017
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/14828 - Antrag: Bundeseinheitliche geringe Drogenmengen festlegen und Harm Reduction erleichternBundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 2. 19/13292 - Kleine Anfrage: Drogenkonsumräume in DeutschlandBundestag Drucksachen · 18. September 2019
- 3. 19/13764 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13292 - Drogenkonsumräume in DeutschlandBundestag Drucksachen · 7. Oktober 2019
- 4. 19/28774 - Antrag: Rechtssicherheit für Drug-Checking schaffenBundestag Drucksachen · 20. April 2021
- 5. 19/30042 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14828 - Bundeseinheitliche geringe Drogenmengen festlegen und Harm Reduction erleichtern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/28774 - Rechtssicherheit für Drug-Checking schaffenBundestag Drucksachen · 26. Mai 2021
- 6. 20/7397 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6871 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/5216 - Beschaffungsgipfel jetzt einberufen - Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln gewährleisten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5813 - Tagessatzunabhängige Vergütung der Medikamentenkosten - Neuregelung der Finanzierung der Rehabilitation d) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/6899 - Engpässe bei Arzneimitteln wirksam bekämpfenBundestag Drucksachen · 21. Juni 2023
- 7. 20/7398 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6871, 20/7397 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2023
- 8. 20/12902 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12654 - Schadensminderung im Zusammenhang mit OpioidenBundestag Drucksachen · 11. September 2024