(1) Die Mitwirkung der öffentlichen und privaten Organisationen bei der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz richtet sich nach den landesrechtlichen Vorschriften für den Katastrophenschutz. Für die Mitwirkung geeignet sind insbesondere der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst.
(2) Die mitwirkenden öffentlichen und privaten Organisationen bilden die erforderliche Zahl von Helferinnen und Helfern aus, sorgen für die sachgerechte Unterbringung und Pflege der ergänzenden Ausstattung und stellen die Einsatzbereitschaft ihrer Einheiten und Einrichtungen sicher.
(3) Die mitwirkenden privaten Organisationen erhalten nach Maßgabe des § 29 Mittel zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz. Sie können die ihnen zugewiesene ergänzende Ausstattung für eigene Zwecke nutzen, soweit hierdurch die Aufgaben des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes nicht beeinträchtigt werden.
(4) Die Mitwirkung von anderen Behörden, Stellen und Trägern öffentlicher Aufgaben bestimmt sich nach dem Katastrophenschutzrecht des Landes. Die Behörden und Stellen des Bundes sowie die seiner Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind zur Mitwirkung verpflichtet.
Fachbeiträge • 1
- 1. Drittes Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft getretenEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 20. November 2020
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 16/11338 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG)Bundestag Drucksachen · 10. Dezember 2008
- 2. 18/4001 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2015 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. Februar 2015
- 3. 18/6281 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG)Bundestag Drucksachen · 8. Oktober 2015
- 4. 19/8541 - Antrag: Vorsorgestrukturen ausbauen - Ehrenamt in Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stärkenBundestag Drucksachen · 19. März 2019
- 5. 19/24232 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler TragweiteBundestag Drucksachen · 11. November 2020
- 6. 19/23944 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler TragweiteBundestag Drucksachen · 3. November 2020
- 7. 19/27343 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26569 - Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im SaarlandBundestag Drucksachen · 4. März 2021
- 8. 19/26735 - Kleine Anfrage: Hilfsorganisationen in der Corona-KriseBundestag Drucksachen · 16. Februar 2021