(1) Die Verwaltungsaufgaben des Bundes nach diesem Gesetz werden dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zugewiesen. Dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe obliegen insbesondere
- 1.
- die Unterstützung der fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden bei einer einheitlichen Zivilverteidigungsplanung,
- 2.
- a)
- die Unterweisung des mit Fragen der zivilen Verteidigung befassten Personals sowie die Ausbildung von Führungskräften und Ausbildern des Katastrophenschutzes im Rahmen ihrer Zivilschutzaufgaben,
- b)
- die Entwicklung von Ausbildungsinhalten des Zivilschutzes, einschließlich des Selbstschutzes,
- c)
- die Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes,
- 3.
- die Mitwirkung bei der Warnung der Bevölkerung,
- 4.
- die Information der Bevölkerung über den Zivilschutz, insbesondere über Schutz- und Hilfeleistungsmöglichkeiten,
- 5.
- die Aufgabenstellung für technisch-wissenschaftliche Forschung im Benehmen mit den Ländern, die Auswertung von Forschungsergebnissen sowie die Sammlung und Auswertung von Veröffentlichungen auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung,
- 6.
- die Prüfung von ausschließlich oder überwiegend für den Zivilschutz bestimmten Geräten und Mitteln sowie die Mitwirkung bei der Zulassung, Normung und Qualitätssicherung dieser Gegenstände.
(2) Die der Bundesregierung nach Artikel 85 Abs. 4 des Grundgesetzes auf dem Gebiet des Zivilschutzes zustehenden Befugnisse werden auf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe übertragen.
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 14/9210 - Unterrichtung: Dritter Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des BundesBundestag Drucksachen · 30. Mai 2002
- 2. 17/2500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)Bundestag Drucksachen · 13. August 2010
- 3. 17/10200 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)Bundestag Drucksachen · 10. August 2012
- 4. 18/1325 - Antwort: Olfaktorische Ermittlungen und entsprechende Forschungen von EU-Einrichtungen bzw. Bundesbehörden - Drucksache 18/1036 -Bundestag Drucksachen · 6. Mai 2014
- 5. 17/14300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)Bundestag Drucksachen · 9. August 2013
- 6. 18/5778 - Antwort: Praxis der Bundespolizei bei der Nutzungs des Kurznachrichtendienstes Twitter - Drucksache 18/5672 -Bundestag Drucksachen · 17. August 2015
- 7. 18/11241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender StrahlungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 8. 19/22831 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. September 2020