(1) Auf Verbandsklageverfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt. Auf das Verfahren vor den Oberlandesgerichten sind dabei die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.
(2) Die §§ 66 bis 74 der Zivilprozessordnung sind nicht anzuwenden im Verhältnis zwischen den Parteien der Verbandsklage und denjenigen Verbrauchern, die
- 1.
- einen Anspruch oder ein Rechtsverhältnis zum Verbandsklageregister angemeldet haben oder
- 2.
- behaupten, entweder einen Anspruch gegen den verklagten Unternehmer zu haben oder von ihm in Anspruch genommen zu werden oder zu ihm in einem Rechtsverhältnis zu stehen.
(3) § 128 Absatz 2 sowie die §§ 306 und 307 Satz 2 der Zivilprozessordnung sind nicht anzuwenden.
(4) Ein Urteil oder Abhilfegrundurteil ergeht nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung.
Fachbeiträge • 17
- 1. Update zur Abhilfeklage - Bundesregierung veröffentlicht GesetzesentwurfEingeschränkter ZugriffKatharina Klenk-Wernitzki, Dipl. Reg.-Wiss · www.luther-lawfirm.com · 11. September 2026
- 2. Dispute Resolution Update - Die Abhilfeklage kommt: Bundesrat verzichtet auf EinspruchEingeschränkter ZugriffPwc Deutschland · www.pwc.de · 10. Oktober 2023
- 3. Abhilfeklage: Folgen für UnternehmenEingeschränkter Zugriffwww.wilhelm-rae.de · 18. Dezember 2023
- 4. Dispute Resolution Update - Die Abhilfeklage kommt: Bundesrat verzichtet auf EinspruchEingeschränkter Zugriffwww.legal.pwc.de · 29. September 2023
- 5. Oberlandesgericht Hamm: Mitteilung über die Gründe einer Terminaufhebung im Verfahren Abhilfe- und Musterfeststellungssache Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – VerbraucherEingeschränkter Zugriffwww.justiz.nrw · 4. Dezember 2025
- 6. ZivilverfahrensrechtEingeschränkter ZugriffZöller-Autor Kurt Herget · https://www.otto-schmidt.de/ · 16. August 2024
- 7. KlageregisterEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/
- 8. VerfahrensrechtEingeschränkter ZugriffHans Christian Schwenker · https://blog.otto-schmidt.de/ · 12. November 2023
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/6520 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 2. 20/6878 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG) - Drucksache 20/6520 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023