(1) Verbraucher können Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Gegenstand einer Verbandsklage sind, bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zur Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden. § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung.
(2) Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie frist- und formgerecht erfolgt und folgende Angaben enthält:
- 1.
- Name und Anschrift des Verbrauchers,
- 2.
- Angabe, ob die Anmeldung als kleines Unternehmen im Sinne des § 1 Absatz 2 erfolgt,
- 3.
- Bezeichnung des Gerichts und Aktenzeichen,
- 4.
- Bezeichnung des Beklagten,
- 5.
- Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers,
- 6.
- Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
(3) Die Angaben der wirksamen Anmeldung werden ohne inhaltliche Prüfung in das Verbandsklageregister eingetragen.
(4) Die Anmeldung kann bis zu dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt zurückgenommen werden. § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung.
Fachbeiträge • 27
- 1. Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG wurde am 7. Juli 2023 im Bundestag beschlossenEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 11. Juli 2023
- 2. Update zur Abhilfeklage - Bundesregierung veröffentlicht GesetzesentwurfEingeschränkter ZugriffKatharina Klenk-Wernitzki, Dipl. Reg.-Wiss · www.luther-lawfirm.com · 11. September 2026
- 3. Die Abhilfeklage - Ein neues Kapitel für Massenverfahren?Eingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 13. Juli 2023
- 4. Dispute Resolution Update - Die Abhilfeklage kommt: Bundesrat verzichtet auf EinspruchEingeschränkter ZugriffPwc Deutschland · www.pwc.de · 10. Oktober 2023
- 5. Der neue Verbraucherschutz: die Abhilfeklage ist endlich da!Eingeschränkter ZugriffBlog News · www.sbs-legal.de · 11. September 2023
- 6. Class Action goes Germany? Bundesrat verabschiedet AbhilfeklageEingeschränkter ZugriffSusanne Lutz Ll.M. (The London School Of Economics And Political Science) · www.twobirds.com · 14. September 2026
- 7. Abhilfeklage: Folgen für UnternehmenEingeschränkter Zugriffwww.wilhelm-rae.de · 18. Dezember 2023
- 8. Dispute Resolution Update - Die Abhilfeklage kommt: Bundesrat verzichtet auf EinspruchEingeschränkter Zugriffwww.legal.pwc.de · 29. September 2023
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/6520 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 2. 20/6878 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG) - Drucksache 20/6520 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 3. 20/11307 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes - Drucksache 20/10942 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 4. 20/10942 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-MusterverfahrensgesetzesBundestag Drucksachen · 8. April 2024
- 5. 20/7631 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6520, 20/6878 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 5. Juli 2023