(1) Wählbar ist, wer am Wahltage
- 1.
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
- 2.
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
(2) Wählbar ist auch ein Unionsbürger, der in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und der am Wahltage
- 1.
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und
- 2.
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
(3) Nicht wählbar ist ein Deutscher, der
- 1.
- nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen istoder
- 2.
- infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
(4) Nicht wählbar ist ein Unionsbürger, der
- 1.
- nach § 6a Abs. 2 Nr. 1 in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
- 2.
- nach § 6a Abs. 2 Nr. 2 im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
- 3.
- infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
- 4.
- infolge einer Einzelfallentscheidung im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (ABl. L 329 vom 30.12.1993, S. 34), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/1/EU (ABl. L 26 vom 26.1.2013, S. 27) geändert worden ist, im Herkunfts-Mitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/6493 - Unterrichtung: Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018Bundestag Drucksachen · 19. Dezember 2018
- 2. 19/172 - Unterrichtung: Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland (Berichtszeitraum Juli 2016 bis Juni 2017)Bundestag Drucksachen · 8. Dezember 2017
- 3. 19/13950 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen gegen die Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 sowie gegen die Gültigkeit der Berufung einer Listennachfolgerin gemäß § 48 BundeswahlgesetzBundestag Drucksachen · 18. Oktober 2019
- 4. 19/9228 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 9. April 2019
- 5. 20/13500 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sowie zu Einsprüchen betreffend die ordnungsgemäße Zusammensetzung des 20. Deutschen BundestagesBundestag Drucksachen · 8. November 2024
- 6. 21/900 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024Bundestag Drucksachen · 16. Juli 2025