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Version
1. Oktober 2009
1. Oktober 2009
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4. März 2025
4. März 2025
(1) Anträge, sonstige Erklärungen sowie Nachweise über andere Eintragungsvoraussetzungen können dem Grundbuchamt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als elektronische Dokumente übermittelt werden. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung
- 1.
- den Zeitpunkt zu bestimmen, von dem an elektronische Dokumente übermittelt werden können; die Zulassung kann auf einzelne Grundbuchämter beschränkt werden;
- 2.
- Einzelheiten der Datenübermittlung und -speicherung zu regeln sowie Dateiformate für die zu übermittelnden elektronischen Dokumente festzulegen, um die Eignung für die Bearbeitung durch das Grundbuchamt sicherzustellen;
- 3.
- die ausschließlich für den Empfang von in elektronischer Form gestellten Eintragungsanträgen und sonstigen elektronischen Dokumenten in Grundbuchsachen vorgesehene direkt adressierbare Einrichtung des Grundbuchamts zu bestimmen;
- 4.
- zu bestimmen, dass Notare
- a)
- Dokumente elektronisch zu übermitteln haben und
- b)
- neben den elektronischen Dokumenten bestimmte darin enthaltene Angaben in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln haben;
- 5.
- Maßnahmen für den Fall des Auftretens technischer Störungen anzuordnen.
(2) Die Grundakten können elektronisch geführt werden. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt zu bestimmen, von dem an die Grundakten elektronisch geführt werden; die Anordnung kann auf einzelne Grundbuchämter oder auf Teile des bei einem Grundbuchamt geführten Grundaktenbestands beschränkt werden.
(3) Die Landesregierungen können die Ermächtigungen nach Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
(4) Für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronischen Grundakten gilt § 126 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 entsprechend. Die Vorschriften des Vierten Abschnitts über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte in Beschwerdeverfahren bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 308
- 1. Haftungsfalle Formatanforderungen im ERVEingeschränkter ZugriffTilman Winkler · www.rak-freiburg.de · 16. Mai 2022
- 2. Digitales Grundbuch 2026 - StatusEingeschränkter ZugriffTobias Scheidacker · www.hnts.legal · 18. Mai 2026
- 3. Justizportal des Bundes und der LänderEingeschränkter Zugriffwww.justiz.de
- 4. Justizportal des Bundes und der LänderEingeschränkter Zugriffwww.justiz.de
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- 7. Justizportal des Bundes und der LänderEingeschränkter Zugriffwww.justiz.de
- 8. Justizportal des Bundes und der LänderEingeschränkter Zugriffwww.justiz.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 18/11928 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - Drucksache 18/11555 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 2. 20/11309 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz - Drucksache 20/10943 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 3. 21/3735 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der NotareBundestag Drucksachen · 21. Januar 2026