(1) Soweit die Freiwilligen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder entsprechende Geldersatzleistungen, Mobilitätszuschläge oder entsprechende Sachleistungen erhalten, erbringen die Einsatzstellen diese Leistungen auf ihre Kosten für den Bund. Sie tragen die ihnen aus der Beschäftigung der Freiwilligen entstehenden Verwaltungskosten.
(2) Für den Bund zahlen die Einsatzstellen den Freiwilligen das Taschengeld, soweit ein Taschengeld vereinbart ist. Für die Einsatzstellen gelten die Melde-, Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten des Sozialversicherungsrechts. Die Einsatzstellen tragen die Kosten der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
(3) Den Einsatzstellen wird der Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge, die gesetzlich geregelten Zuschüsse zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und die pädagogische Begleitung im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel erstattet; das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen einheitliche Obergrenzen für die Erstattung fest. Der Zuschuss für den Aufwand für die pädagogische Begleitung wird nach den für das freiwillige soziale Jahr im Inland geltenden Richtlinien des Bundes festgesetzt.
Fachbeiträge • 2
- 1. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 2. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 19/2491 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2180 - Wahrung der politischen Wertneutralität im Rahmen der pädagogischen Begleitung in den FreiwilligendienstenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2018
- 2. 19/9890 - Kleine Anfrage: Etatisierung Technisches HilfswerkBundestag Drucksachen · 7. Mai 2019
- 3. 19/10434 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9890 - Etatisierung Technisches HilfswerkBundestag Drucksachen · 23. Mai 2019
- 4. 19/20217 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/19768 - Situation der Freiwilligendienste in der Corona-KriseBundestag Drucksachen · 19. Juni 2020
- 5. 19/30080 - Unterrichtung: Abschlussbericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und RassismusBundestag Drucksachen · 14. Mai 2021
- 6. 20/9874 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)Bundestag Drucksachen · 20. Dezember 2023
- 7. 21/500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)Bundestag Drucksachen · 26. Juni 2025
- 8. 20/15041 - Unterrichtung: Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung entsprechend § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1703 Titel 684 14 - Bundesfreiwilligendienst - in Höhe von insgesamt 100 Mio. EuroBundestag Drucksachen · 25. Februar 2025