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2. August 2021
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12. Mai 2025
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Anlagebedingungen oder die Satzung des Entwicklungsförderungsfonds müssen oder muss vorsehen, dass die Verwaltung des Fonds durch die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird, sollte bei zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen gemäß § 28a Absatz 1 in Verbindung mit Prinzip 9 der Maßgeblichen Prinzipien für Wirkungsmanagement ein wesentlicher Verstoß der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gegen die Maßgeblichen Prinzipien für Wirkungsmanagement festgestellt werden.
(2) Im Fall der Kündigung gemäß Absatz 1 kann das Recht zur Verwaltung innerhalb der Kündigungsfrist auf eine andere AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen werden.
(3) Hat die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Portfolioverwaltung für einen Entwicklungsförderungsfonds ausgelagert oder wird sie im Hinblick auf dessen Portfolioverwaltung beraten, müssen die Anlagebedingungen oder muss die Satzung des Fonds vorsehen, dass die Rechtsbeziehung zum Auslagerungs- oder Beratungsunternehmen mit einer Frist von sechs Monaten durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt wird, sollte bei zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen gemäß § 28a Absatz 2 in Verbindung mit Prinzip 9 der Maßgeblichen Prinzipien für Wirkungsmanagement ein wesentlicher Verstoß des Auslagerungs- oder Beratungsunternehmens gegen die Maßgeblichen Prinzipien für Wirkungsmanagement festgestellt werden.
Fachbeiträge • 3
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- 3. Kapitalanlagegesetzbuch - Verlag Dr. Otto Schmidt KGEingeschränkter ZugriffHerausgegeben Von: Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann, Ll.M.; Ra Dr. Edgar Wallach; Prof. Dr. Dirk A. Zetzsche. Bearbeitet Von Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann, Ll.M.; Dr. Michael Böhm; Ra Dr. Oliver Decker; Ra Dr. Carl-Philipp Eberlein, Ll.M.; Prof. Dr. Michael Hanke; Dipl.-Kfm. Bernd Hoffmann; Ra Dario Jüttner; Ra Dr. Andreas Kloyer; Ra Dennis Kunschke; Prof. Dr. Gerrit Leopoldsberger; Rain Marietta Lienhard; Rain Andrea München, Ll.M.; Ra Dominik Nast; Prof. Dr. Karsten Paetzmann; Rain Christina Preiner, Ll.M.; Ra Dr. Thomas Richter; Wp Martin Schliemann; Prof. Dr. Klaus Ulrich Schmolke, Ll.M.; Ra Norbert Stabenow; Rain Elena Vadolas; Ra Dr. Edgar Wallach; Ra Dr. Andreas Wieland; Prof. Dr. Rüdiger Wilhelmi; Miko Yeboah-Smith, M.A.; Prof. Dr. Dirk A. Zetzsche · https://www.otto-schmidt.de/