(1) Beamtinnen und Beamte können auf Antrag oder aus dienstlichen Gründen in den Bereich eines Dienstherrn eines anderen Landes oder des Bundes in ein Amt einer Laufbahn versetzt werden, für die sie die Befähigung besitzen.
(2) Eine Versetzung bedarf der Zustimmung der Beamtin oder des Beamten. Abweichend von Satz 1 ist die Versetzung auch ohne Zustimmung zulässig, wenn das neue Amt mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt. Stellenzulagen gelten hierbei nicht als Bestandteile des Grundgehalts.
(3) Die Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.
Fachbeiträge • 13
- 1. OVG lehnt Versetzung einer Lehrerin ans Meer abEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 30. Juli 2026
- 2. Anwalt BeamtenrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei.law · 23. April 2022
- 3. Ribet Buse RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRibet-Buse · www.sdrb.de · 12. Oktober 2017
- 4. Ribet Buse RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRibet-Buse · www.sdrb.de · 2. Juni 2015
- 5. Ribet Buse RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRibet-Buse · www.sdrb.de · 11. Juni 2015
- 6. Ribet Buse RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffHttps://Www.Sdrb.De/Author/Ribet-Buse/#Author · www.sdrb.de · 12. Januar 2015
- 7. Versetzung zu einem anderen DienstherrnEingeschränkter ZugriffHttps://Www.Sdrb.De/Author/Ribet-Buse/#Author · www.sdrb.de · 9. Juni 2017
- 8. Ribet Buse RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRibet-Buse · www.sdrb.de · 18. Juli 2017
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 18/11135 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 18/11185 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/11135 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017