(1) Eine Person, ohne deren Angaben in einem Strafverfahren die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre, kann mit ihrem Einverständnis nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt werden, wenn sie auf Grund ihrer Aussagebereitschaft einer Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt ist und sich für Zeugenschutzmaßnahmen eignet.
(2) Mit seinem Einverständnis kann ferner nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt werden, wer Angehöriger (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches) einer in Absatz 1 genannten Person ist oder ihr sonst nahe steht, auf Grund ihrer Aussagebereitschaft einer Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt ist und sich für Zeugenschutzmaßnahmen eignet.
(3) Sofern es für den Zeugenschutz erforderlich ist, können Maßnahmen nach diesem Gesetz auf Angehörige (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches) einer in Absatz 1 oder 2 genannten Person oder ihr sonst nahe stehende Personen erstreckt werden, wenn diese sich hierfür eignen sowie ihr Einverständnis erklären.
(4) Maßnahmen nach diesem Gesetz können beendet werden, wenn eine der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nicht vorlag oder nachträglich weggefallen ist. Soweit eine Gefährdung der zu schützenden Person fortbesteht, richten sich die Schutzmaßnahmen nach allgemeinem Gefahrenabwehrrecht. Die Beendigung des Strafverfahrens führt nicht zur Aufhebung der Zeugenschutzmaßnahmen, soweit die Gefährdung fortbesteht.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/415 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Januar 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Januar 2018
- 2. 19/14704 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13795 - Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblowern) im SpitzensportBundestag Drucksachen · 4. November 2019
- 3. 19/12354 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11480 - Praxis und opferschutzrechtliche Aspekte in völkerstrafrechtlichen VerfahrenBundestag Drucksachen · 12. August 2019
- 4. 19/9877 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9074 - Aufarbeitung des Flugzeugabschusses MH17Bundestag Drucksachen · 6. Mai 2019
- 5. 19/19678 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/19099 - Stand der Ermittlungen, bisherige Erkenntnisse und Konsequenzen zum rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag in HanauBundestag Drucksachen · 29. Mai 2020
- 6. 20/9530 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9128 - Führung von Vertrauenspersonen und Datenverarbeitung durch die ZollbehördenBundestag Drucksachen · 29. November 2023
- 7. 20/13512 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13063 - Hinweise auf Kriegsverbrecher unter Asylsuchenden seit dem Jahr 2014Bundestag Drucksachen · 21. Oktober 2024