(1) Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Absatz 2 im öffentlichen Verkehrsraum vorübergehend und nicht flächendeckend die Kennzeichen von Fahrzeugen ohne Wissen der Person durch den Einsatz technischer Mittel automatisch erheben, wenn
- 1.
- dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist,
- 2.
- dies auf Grund von tatsächlichen Anhaltspunkten für Straftaten von erheblicher Bedeutung, die gegen die Sicherheit der Grenze gerichtet sind, erfolgt oder
- 3.
- eine Person oder ein Fahrzeug durch die Bundespolizei oder eine andere Behörde ausgeschrieben wurde und die Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung durch diese Person oder mittels des ausgeschriebenen Fahrzeugs unmittelbar bevorsteht oder andauert.
(2) Die nach Absatz 1 erhobenen Daten können mit dem Fahndungsbestand nach § 34 Absatz 1 Satz 2 automatisch abgeglichen werden.
(3) Im Trefferfall ist unverzüglich die Übereinstimmung zwischen den erfassten Daten und den Daten aus dem Fahndungsbestand zu überprüfen. Die übereinstimmenden Daten können verarbeitet und zusammen mit den gewonnenen Erkenntnissen an die ausschreibende Stelle übermittelt werden.
(4) Liegt kein Treffer vor, sind die Daten sofort und spurenlos zu löschen.
(5) Sofern der Abgleich der erhobenen Daten mit dem Fahndungsbestand nach § 34 Absatz 1 Satz 2 zwar einen Treffer ergibt, die Ausschreibung im Fahndungsbestand jedoch nicht im Zusammenhang mit der Verfolgung der Zwecke des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 steht, sind die Daten sofort und spurenlos zu löschen, es sei denn, sie werden benötigt, um die Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung zu verfolgen.
Fachbeiträge • 3
- 1. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer VorschriftenEingeschränkter ZugriffSolb_ · www.neuerichter.de · 16. November 2020
- 2. Immer mehr Videoüberwachung: Die Novellierung vom BDSG und BPolGEingeschränkter ZugriffConrad S. Conrad · https://www.datenschutz-notizen.de/category/datenschutz-grundverordnung/ · 18. März 2017
- 3. Scannt die Bundespolizei bald Kfz-Kennzeichen auf deutschen Straßen?Eingeschränkter ZugriffConrad S. Conrad · https://www.datenschutz-notizen.de/category/datenschutz-grundverordnung/ · 14. Februar 2017
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/10939 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler VideotechnikBundestag Drucksachen · 23. Januar 2017
- 2. 19/4421 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. September 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. September 2018
- 3. 19/7491 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7105 - Automatisiertes Kfz-Kennzeichen-Scanning zur Durchsetzung der Diesel-FahrverboteBundestag Drucksachen · 1. Februar 2019
- 4. 19/11459 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11038 - Zukunft der Strafverfolgung in der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 9. Juli 2019
- 5. 19/7105 - Kleine Anfrage: Automatisiertes Kfz-Kennzeichen-Scanning zur Durchsetzung der Diesel-FahrverboteBundestag Drucksachen · 17. Januar 2019
- 6. 19/7584 - Fragen: Fragen für die Fragestunde der 79. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 13. Februar 2019Bundestag Drucksachen · 8. Februar 2019
- 7. 19/27654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 8. 20/4200 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit - Möglichkeiten und HerausforderungenBundestag Drucksachen · 27. Oktober 2022