(1) Die Bundesanstalt übernimmt die Aufgaben, die bisher der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung und dem Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft übertragen waren. Zu ihren Aufgaben gehören:
- 1.
- die Regelung und Ordnung der landwirtschaftlichen Märkte und Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen, soweit ihr die Zuständigkeit hierfür durch Gesetz oder Verordnung übertragen ist,
- 2.
- die Bereitstellung der zur Durchführung von Maßnahmen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.08.2005, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Finanzmittel im Rahmen des Artikels 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, auch soweit die Bundesanstalt für die Durchführung der Maßnahmen nicht zuständig ist,
- 3.
- die Wahrnehmung von Aufgaben der Ernährungssicherstellung und Ernährungsvorsorge, soweit ihr die Zuständigkeit hierfür durch Gesetz oder Verordnung übertragen ist,
- 4.
- die Beschaffung, Haltung und Verwertung von Vorräten an Ernährungsgütern und Futtermitteln zur Sicherung der Versorgung,
- 5.
- im Rahmen ihrer Tätigkeit die Untersuchung, Entwicklung und Erprobung neuer Formen und Wege der Vermarktung zur Verbesserung der Marktabläufe,
- 6.
- das Erteilen von Genehmigungen und die Ausführung sonstiger Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, soweit ihr die Zuständigkeit hierfür durch Gesetz oder Verordnung übertragen ist,
- 7.
- die Durchführung sonstiger durch Gesetz oder Verordnung übertragener Aufgaben,
- 8.
- die Erledigung von Verwaltungsaufgaben des Bundes, für die keine andere Zuständigkeit gesetzlich festgelegt ist und mit deren Durchführung sie vom Bundesministerium beauftragt wird.
(2) Bei der Durchführung ihrer kaufmännischen und technischen Aufgaben soll sich die Bundesanstalt der Einrichtungen der Wirtschaft bedienen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 19/3400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)Bundestag Drucksachen · 10. August 2018
- 2. 19/1700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2018
- 3. 19/11800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)Bundestag Drucksachen · 9. August 2019
- 4. 19/25319 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2020
- 5. 19/22600 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)Bundestag Drucksachen · 25. September 2020
- 6. 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)Bundestag Drucksachen · 5. August 2022
- 7. 19/31500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)Bundestag Drucksachen · 6. August 2021
- 8. 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)Bundestag Drucksachen · 18. August 2023