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12. April 2008
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1. November 2008
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1. Januar 2009
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14. Dezember 2010
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30. Juni 2013
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1. Januar 2020
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21. Dezember 2022
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5. Januar 2026
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31. August 2026
31. August 2026
(1) Lohnsteuerhilfevereine sind vorbehaltlich des Absatzes 3 befugt, ihren Mitgliedern geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten, wenn die Mitglieder Einkünfte erzielen aus
- 1.
- nichtselbständiger Arbeit,
- 2.
- wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes,
- 3.
- Unterhaltsleistungen nach § 22 Nummer 1a des Einkommensteuergesetzes oder
- 4.
- Leistungen nach § 22 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes.
(2) Lohnsteuerhilfevereine sind zudem vorbehaltlich des Absatzes 3 zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt, wenn das Mitglied neben den in Absatz 1 genannten Einkunftsarten weitere Einkünfte erzielt und diese im Veranlagungsverfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags der steuerpflichtigen Person erklärt werden.
(3) Lohnsteuerhilfevereine sind nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt, wenn das Mitglied Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielt oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt. Satz 1 gilt nicht, wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen nach § 3 Nummer 12, 26, 26a, 26b oder 72 des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei sind.
(4) Die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen ist auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern beschränkt. Abweichend davon besteht in den Fällen des Absatzes 1 auch die Befugnis zur Hilfeleistung
- 1.
- bei Arbeitgeberaufgaben, die mit Kinderbetreuungskosten im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes zusammenhängen,
- 2.
- bei Arbeitgeberaufgaben, die mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des § 35a des Einkommensteuergesetzes zusammenhängen,
- 3.
- beim Familienleistungsausgleich im Sinne des Einkommensteuergesetzes und
- 4.
- bei sonstigen Zulagen und Prämien, auf die die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind.
Fachbeiträge • 88
- 1. Beratungsbefugnis LohnsteuerhilfevereinEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Und Fachanwalt Str Dr. Jur. D. Arconada, Ll.M · www.kasur.de · 30. April 2013
- 2. Beratungsbefugnis LohnsteuerhilfevereinEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Und Fachanwalt Str Dr. Jur. D. Arconada, Ll.M · www.kasur.de · 30. April 2013
- 3. Erfolg vor Gericht: Finanzgericht erleichtert steuerlichen Abzug der Kosten einer Liposuktion bei LipödemerkrankungEingeschränkter ZugriffSteuerring E.V. (Lohnsteuerhilfeverein) · www.steuerring.de · 27. Oktober 2020
- 4. Reform des Steuerberatungsgesetzes: Neue Anforderungen an Spediteure und ZollvertreterEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 17. August 2026
- 5. ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH MünsterEingeschränkter Zugriffwww.zfumsatzsteuer.de · 9. November 2026
- 6. Steuerring kann mehr Steuerpflichtige beratenEingeschränkter ZugriffSteuerring E.V. (Lohnsteuerhilfeverein) · www.steuerring.de · 19. Juni 2026
- 7. Lohnsteuerhilfeverein Steuerring: ImpressumEingeschränkter Zugriffwww.steuerring.de · 1. September 2026
- 8. Umsatzsteuer NeuigkeitenEingeschränkter Zugriffwww.zfumsatzsteuer.de · 9. Oktober 2026
Öffentliche Quellen • 31
- 1. 19/4455 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 2. 18/12700 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 4. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 20. Juni 2017
- 3. 19/13959 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 14. Oktober 2019
- 4. 19/15196 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13827 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie b) zu dem Antrag der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/11098 - Masterplan gegen Geldwäsche - Finanzkriminalität bekämpfenBundestag Drucksachen · 14. November 2019
- 5. 19/15163 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13827- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie b) zu dem Antrag der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/11098 - Masterplan gegen Geldwäsche - Finanzkriminalität bekämpfenBundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 6. 19/13827 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-GeldwäscherichtlinieBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 7. 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der FinanzkriminalitätBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 8. 19/7341 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Januar 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. Januar 2019