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1. August 2022
1. August 2022
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
Von einer berufsgerichtlichen Ahndung ist abzusehen, wenn
- 1.
- durch ein Gericht oder eine Behörde wegen desselben Verhaltens bereits eine Strafe, eine Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder eine berufsaufsichtliche Maßnahme verhängt worden ist oder
- 2.
- das Verhalten nach § 153a Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2, der Strafprozessordnung nicht mehr als Vergehen verfolgt werden kann.
Fachbeiträge • 17
- 1. Strafverfahren und berufsgerichtliches VerfahrenEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.hamburg · 1. September 2019
- 2. Schlussabrechnung Coronahilfen: Der prüfende DritteEingeschränkter Zugriffwww.lueders-warneboldt.de · 17. Juni 2022
- 3. Verurteilung - Steueranwalt LeipzigEingeschränkter Zugriffwww.steueranwalt-leipzig.de · 30. November 2017
- 4. Nach strafrechtlicher Verurteilung eines Steuerberaters grundsätzlich keine zusätzliche berufsrechtliche AhndungEingeschränkter Zugriffwww.steueranwalt-leipzig.de · 30. November 2017
- 5. Ahndung - Steueranwalt LeipzigEingeschränkter Zugriffwww.steueranwalt-leipzig.de · 30. November 2017
- 6. Blog - Seite 21 - Steueranwalt LeipzigEingeschränkter Zugriffwww.steueranwalt-leipzig.de · 8. Januar 2018
- 7. Kanzleiführung professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Berufspflichtverletzungen im Spiegel der Rechtsprechung und standesrechtliche FolgenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 16. April 2015
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 2. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026