Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
18. Dezember 2019
18. Dezember 2019
>
Version
1. August 2022
1. August 2022
>
Version
16. März 2023
16. März 2023
>
Version
26. Oktober 2024
26. Oktober 2024
>
Version
1. Mai 2025
1. Mai 2025
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Berufsausübungsgesellschaften bedürfen der Anerkennung durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz hat. Keiner Anerkennung nach Satz 1 bedürfen
- 1.
- Personengesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und denen ausschließlich Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Angehörige eines in § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Berufs als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane angehören,
- 2.
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
- 3.
- Buchprüfungsgesellschaften und
- 4.
- Berufsausübungsgesellschaften, die als Personengesellschaften von
- a)
- mehreren anerkannten Berufsausübungsgesellschaften nach diesem Gesetz oder
- b)
- einer oder mehreren anerkannten Berufsausübungsgesellschaften nach diesem Gesetz und einem oder mehreren Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten
(2) Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn
- 1.
- die Berufsausübungsgesellschaft, ihre Gesellschafter und die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane die Voraussetzungen der §§ 49, 50, des § 51 Absatz 5, der §§ 55a und 55b erfüllen,
- 2.
- die Berufsausübungsgesellschaft sich nicht in Vermögensverfall befindet und
- 3.
- der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen ist oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegt.
(3) Mit der Anerkennung wird die Berufsausübungsgesellschaft Mitglied der anerkennenden Steuerberaterkammer.
(4) Die Steuerberaterkammer teilt dem Berufshaftpflichtversicherer, der in der Berufshaftpflichtversicherung oder der vorläufigen Deckungszusage angegeben ist, die Anerkennung mit.
Fachbeiträge • 23
- 1. Referentenentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes: Jähes Ende eines Hypes für Finanzinvestoren?Eingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 17. September 2025
- 2. Nochmals zu Änderungen berufsgerichtlicher Regelungen in der WirtschaftsprüferordnungEingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 18. Oktober 2023
- 3. IDW zur Änderung des SteuerberatungsgesetzesEingeschränkter Zugriffwww.idw.de · 23. September 2025
- 4. Berufsrecht für Steuerberater und Rechtsanwälte: Praxisrelevante gesetzliche Neuregelungen seit dem 1.8.2022 „die Zweite“Eingeschränkter Zugriffwww.steueranwalt.de · 16. September 2026
- 5. Berufsrecht für Steuerberater und Rechtsanwälte: Praxisrelevante gesetzliche Neuregelungen seit dem 1.8.2022 „die Zweite“Eingeschränkter Zugriffwww.steueranwalt.de · 16. September 2026
- 6. Änderungen berufsgerichtlicher RegelungenEingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 10. Juli 2024
- 7. Rechtsanwalt Steuerstrafrecht Fachanwalt Selbstanzeige Steuerhinterziehung Steueranwalt - ArtikelEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-arndt.com · 12. Mai 2025
- 8. Impressum - Lolley & MayerEingeschränkter ZugriffCornelia Hamberger · www.lmp-stb.de · 6. Juli 2018
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 2. 19/31105 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27635 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)Bundestag Drucksachen · 23. Juni 2021
- 3. 20/3449 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 19. September 2022
- 4. 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 5. 19/30516 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27670 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 6. 19/27635 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 7. 20/8674 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023
- 8. 20/12144 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8674 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 3. Juli 2024