(1) Grundsätzlich sind zur Wertermittlung das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Eignung der zur Verfügung stehenden Daten, zu wählen; die Wahl ist zu begründen.
(2) In den in Absatz 1 Satz 1 genannten Wertermittlungsverfahren sind regelmäßig in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen:
- 1.
- die allgemeinen Wertverhältnisse;
- 2.
- die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale.
(3) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Wertermittlungsverfahren gliedern sich in folgende Verfahrensschritte:
- 1.
- Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts;
- 2.
- Ermittlung des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts;
- 3.
- Ermittlung des Verfahrenswerts.
(4) Der Verkehrswert ist aus dem Verfahrenswert des oder der angewendeten Wertermittlungsverfahren unter Würdigung seiner oder ihrer Aussagefähigkeit zu ermitteln.
Fachbeiträge • 27
- 1. eureos GmbH l Wir beraten persönlichEingeschränkter Zugriffwww.eureos.de · 14. Juni 2024
- 2. Wir beraten persönlichEingeschränkter Zugriffwww.eureos.de · 30. März 2023
- 3. Gebäude-AfA: Gutachten nach ImmoWertV zur Verkürzung des AfA-ZeitraumsEingeschränkter Zugriffwww.schuhmann.de · 25. Juli 2024
- 4. Kaufpreisaufteilung bei Denkmalschutz nach BFHEingeschränkter ZugriffNatalia Pankova · www.ivd.net · 2. Dezember 2025
- 5. Übersicht: Wertbegriffe und Kostenbegriffe für SachverständigeEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 20. September 2022
- 6. Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertVEingeschränkter Zugriffwww.nexia.de · 16. Mai 2024
- 7. Die 7 wichtigsten Vermögenswerte, die Sie bei der Scheidung kennen müssen!Eingeschränkter ZugriffDr. Jörg Schröck · www.familienrecht-ratgeber.com · 3. Januar 2024
- 8. Rechtsanwalt Steuerstrafrecht Fachanwalt Selbstanzeige Steuerhinterziehung Steueranwalt - ArtikelEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-arndt.com · 12. Mai 2025
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/8283 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026Bundestag Drucksachen · 30. September 2026