Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
8. November 2006
8. November 2006
>
Version
15. Juli 2011
15. Juli 2011
>
Version
8. September 2015
8. September 2015
>
Version
1. Januar 2020
1. Januar 2020
>
Version
16. November 2022
16. November 2022
>
Version
2. Mai 2025
2. Mai 2025
>
Version
28. September 2026
28. September 2026
(1) Als Grundlage für ein geordnetes und einheitliches Meisterprüfungswesen für zulassungspflichtige Handwerke kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmen,
- 1.
- welche Fertigkeiten und Kenntnisse in den einzelnen zulassungspflichtigen Handwerken zum Zwecke der Meisterprüfung zu berücksichtigen (Meisterprüfungsberufsbild A)
- 2.
- welche Anforderungen in der Meisterprüfung zu stellen sind und
- 3.
- welche handwerksspezifischen Verfahrensregelungen in der Meisterprüfung gelten.
(2) Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk meisterhaft auszuüben und selbständig zu führen sowie Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden. Wer die Meisterprüfung bestanden hat, hat damit auch den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional erlangt.
(3) Der Prüfling hat in vier selbständigen Prüfungsteilen nachzuweisen, dass er wesentliche Tätigkeiten seines Handwerks meisterhaft verrichten kann (Teil I), die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II), die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) sowie die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV) besitzt.
(4) Bei der Prüfung in Teil I können in der Rechtsverordnung Schwerpunkte gebildet werden. In dem schwerpunktspezifischen Bereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er wesentliche Tätigkeiten in dem von ihm gewählten Schwerpunkt meisterhaft verrichten kann. Für den schwerpunktübergreifenden Bereich sind die Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse nachzuweisen, die die fachgerechte Ausübung auch dieser Tätigkeiten ermöglichen.
Fußnote
(+++ Dritter Teil (§§ 45 bis 51g): Zur Weiteranwendung vgl. § 122a Abs. 1 Satz 1 +++)
(+++ § 45 Abs. 2 Satz 2 u. Abs. 4: Zur Anwendung vgl. § 51a Abs. 3 Satz 3 +++)
Fachbeiträge • 8
- 1. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 2. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 3. BVerwG 6 C 28.06, Urteil vom 22. August 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich?Eingeschränkter ZugriffAlexander Ernst · https://www.datenschutz-notizen.de/category/datenschutz-grundverordnung/ · 2. März 2021
- 5. Urteilsbesprechung ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Patrick Christian Otto · https://juraexamen.info/ · 18. August 2015
- 6. juraexamen.infoEingeschränkter ZugriffDr. Marius Schäfer · https://juraexamen.info/ · 2. Januar 2016
- 7. Betreuungsgeld ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Patrick Christian Otto · https://juraexamen.info/ · 17. August 2015
- 8. Das Betreuungsgeld: Mangels Kompetenz des Bundesgesetzgebers verfassungswidrig und nichtigEingeschränkter ZugriffDr. Patrick Christian Otto · https://juraexamen.info/ · 17. August 2015
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 19/4279 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3798 - Bilanz und Perspektiven der Allianz für Aus- und WeiterbildungBundestag Drucksachen · 12. September 2018
- 2. 19/10815 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen BildungBundestag Drucksachen · 11. Juni 2019
- 3. 19/12798 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung - Drucksache 19/10815 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. August 2019
- 4. 19/11120 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung - Wiedereinführung der MeisterpflichtBundestag Drucksachen · 25. Juni 2019
- 5. 19/15273 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des AufstiegsfortbildungsförderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 18. November 2019
- 6. 19/15873 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/14335 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/14974, 19/15705 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Tino Chrupalla, Marc Bernhard, Jürgen Braun, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/11120 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung - Wiedereinführung der Meisterpflicht d) zu dem Antrag der Abgeordneten Tino Chrupalla, Dr. Bernd Baumann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4633 - Meisterpflicht wieder einführen - Handwerk stärken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Fabio De Masi, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 19/10154 - Attraktives Handwerk - Meisterpflicht ausweiten, Tarifbindung erhöhen, Aus- und Weiterbildung fördern f) zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Müller, Anja Hajduk, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10628 - Starkes Handwerk braucht gute FachkräfteBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2019
- 7. 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 8. 20/10857 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)Bundestag Drucksachen · 27. März 2024