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8. November 2006
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1. Oktober 2007
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1. April 2012
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8. September 2015
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1. Juli 2021
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16. November 2022
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2. Mai 2025
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(1) Als Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks wird eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk erfüllt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, welche zulassungspflichtige Handwerke sich so nahestehen, daß die Beherrschung des einen zulassungspflichtigen Handwerks die fachgerechte Ausübung wesentlicher Tätigkeiten des anderen zulassungspflichtigen Handwerks ermöglicht (verwandte zulassungspflichtige Handwerke).
(1a) In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat.
(2) In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht. Dies gilt auch für Personen, die eine andere, der Meisterprüfung für die Ausübung des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks mindestens gleichwertige deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Dazu gehören auch Prüfungen auf Grund einer nach § 42 dieses Gesetzes oder nach § 53 des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung, soweit sie gleichwertig sind. Der Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule gleichgestellt sind Diplome, die nach Abschluss einer Ausbildung von mindestens drei Jahren oder einer Teilzeitausbildung von entsprechender Dauer an einer Universität, einer Hochschule oder einer anderen Ausbildungseinrichtung mit gleichwertigem Ausbildungsniveau in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erteilt wurden; falls neben dem Studium eine Berufsausbildung gefordert wird, ist zusätzlich der Nachweis zu erbringen, dass diese abgeschlossen ist. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind, trifft die Handwerkskammer. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann zum Zwecke der Eintragung in die Handwerksrolle nach Satz 1 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Voraussetzungen bestimmen, unter denen die in Studien- oder Schulschwerpunkten abgelegten Prüfungen nach Satz 1 Meisterprüfungen in zulassungspflichtigen Handwerken entsprechen.
(2a) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß in die Handwerksrolle einzutragen ist, wer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine der Meisterprüfung für die Ausübung des zu betreibenden Gewerbes oder wesentlicher Tätigkeiten dieses Gewerbes gleichwertige Berechtigung zur Ausübung eines Gewerbes erworben hat.
(3) In die Handwerksrolle wird ferner eingetragen, wer eine Ausnahmebewilligung nach § 8 oder § 9 Abs. 1 oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 50c für das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk oder für ein diesem verwandtes zulassungspflichtiges Handwerk besitzt.
(4) bis (6) (weggefallen)
(7) In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer für das zu betreibende Gewerbe oder für ein mit diesem verwandtes Gewerbe eine Ausübungsberechtigung nach § 7a oder § 7b besitzt.
(8) (weggefallen)
(9) Vertriebene und Spätaussiedler, die vor dem erstmaligen Verlassen ihrer Herkunftsgebiete eine der Meisterprüfung gleichwertige Prüfung im Ausland bestanden haben, sind in die Handwerksrolle einzutragen. Satz 1 ist auf Vertriebene, die am 2. Oktober 1990 ihren ständigen Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet hatten, anzuwenden.
Fachbeiträge • 103
- 1. BetriebsuntersagungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. Januar 2021
- 2. Sanitaer- und Heizungsbetrieb ohne Meisterbrief eroeffnen - Ausnahmegenehmigung nach der HwOEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 24. Juni 2026
- 3. Fliesenlegerbetrieb ohne Meisterbrief eroeffnen - Ausnahmegenehmigung nach der HwOEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 25. Juni 2026
- 4. Elektrobetrieb ohne Meisterbrief eroeffnen - Ausnahmegenehmigung nach der HwOEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 24. Juni 2026
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Öffentliche Quellen • 9
- 1. 19/15873 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/14335 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/14974, 19/15705 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Tino Chrupalla, Marc Bernhard, Jürgen Braun, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/11120 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung - Wiedereinführung der Meisterpflicht d) zu dem Antrag der Abgeordneten Tino Chrupalla, Dr. Bernd Baumann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4633 - Meisterpflicht wieder einführen - Handwerk stärken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Fabio De Masi, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 19/10154 - Attraktives Handwerk - Meisterpflicht ausweiten, Tarifbindung erhöhen, Aus- und Weiterbildung fördern f) zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Müller, Anja Hajduk, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10628 - Starkes Handwerk braucht gute FachkräfteBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2019
- 2. 19/18253 - Kleine Anfrage: Mischbetriebe in DeutschlandBundestag Drucksachen · 25. März 2020
- 3. 19/18536 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18253 - Mischbetriebe in DeutschlandBundestag Drucksachen · 7. April 2020
- 4. 19/32627 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. September 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2021
- 5. 19/27440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 6. 21/2866 - Verordnung: Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte TreibhausgaseBundestag Drucksachen · 19. November 2025
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