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14. Februar 2020
14. Februar 2020
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2. Mai 2025
2. Mai 2025
(1) Wer am 13. Februar 2020 einen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks innehat, das in Anlage B Abschnitt 1 Nummer 1, 2, 3, 4, 12, 13, 15, 17, 27, 34, 44 oder 53 in der am 13. Februar 2020 geltenden Fassung aufgeführt ist, ist abweichend von § 7 Absatz 1a auch ohne eine bestandene Meisterprüfung des Betriebsleiters mit dem ausgeübten Handwerk von Amts wegen in die Handwerksrolle umzutragen. Bis zum Vollzug der Umtragung nach Satz 1 ist abweichend von § 1 Absatz 1 Satz 1 der Betrieb des Handwerks ab dem 14. Februar 2020 gestattet.
(2) Wer am 13. Februar 2020 einen handwerklichen Nebenbetrieb eines zulassungsfreien Handwerks innehat, das in Anlage B Abschnitt 1 Nummer 1, 2, 3, 4, 12, 13, 15, 17, 27, 34, 44 oder 53 in der am 13. Februar 2020 geltenden Fassung aufgeführt ist, und nicht in das Verzeichnis nach § 19 Satz 1 eingetragen ist, ist abweichend von § 7 Absatz 1a auch ohne eine bestandene Meisterprüfung des Betriebsleiters mit dem ausgeübten Handwerk auf Antrag in die Handwerksrolle einzutragen. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach dem 14. Februar 2020 bei der zuständigen Handwerkskammer unter Beifügen oder Vorlegen geeigneter Nachweise für das Innehaben eines handwerklichen Nebenbetriebs zu stellen. Bis zum Vollzug der Eintragung in die Handwerksrolle aufgrund eines Antrags nach Satz 1 oder bis zur rechtskräftigen Entscheidung über eine ablehnende Entscheidung ist abweichend von § 1 Absatz 1 Satz 1 der Betrieb des Handwerks als handwerklicher Nebenbetrieb ab dem 14. Februar 2020 gestattet.
(3) Der Inhaber eines Betriebs, der nach Absatz 1 von Amts wegen in die Handwerksrolle umzutragen ist oder umgetragen wurde, bleibt in der Handwerksrolle eingetragen, auch wenn einzelne Eigentümer oder Gesellschafter nach dem 13. Februar 2020 ausscheiden.
(4) Wird ab dem 14. Februar 2020 der Inhaber eines Betriebs, der nach Absatz 1 Satz 1 von Amts wegen in die Handwerksrolle umzutragen ist oder umgetragen wurde, um einen weiteren Eigentümer oder Gesellschafter erweitert, so muss das Erfüllen der Anforderung für die Eintragung in die Handwerksrolle nach § 7 Absatz 1a, 2, 3, 7 oder 9 innerhalb von sechs Monaten nach der Erweiterung durch Vorlage geeigneter Unterlagen gegenüber der zuständigen Handwerkskammer nachgewiesen werden. Liegt der Nachweis gegenüber der zuständigen Handwerkskammer innerhalb der vorgenannten Frist nicht vor, so ist die Eintragung des Betriebs in der Handwerksrolle zu löschen. Im Übrigen bleibt § 4 unberührt.
Fachbeiträge • 1
- 1. Eckpunktepapier - Änderung des Übergangsgesetzes zum 01.07.2024Eingeschränkter ZugriffKlaus Schmitz · www.zdh.de · 21. August 2023
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/15873 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/14335 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/14974, 19/15705 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Tino Chrupalla, Marc Bernhard, Jürgen Braun, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/11120 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung - Wiedereinführung der Meisterpflicht d) zu dem Antrag der Abgeordneten Tino Chrupalla, Dr. Bernd Baumann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4633 - Meisterpflicht wieder einführen - Handwerk stärken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Fabio De Masi, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 19/10154 - Attraktives Handwerk - Meisterpflicht ausweiten, Tarifbindung erhöhen, Aus- und Weiterbildung fördern f) zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Müller, Anja Hajduk, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10628 - Starkes Handwerk braucht gute FachkräfteBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2019
- 2. 19/18536 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18253 - Mischbetriebe in DeutschlandBundestag Drucksachen · 7. April 2020
- 3. 19/27440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 9. März 2021