Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. August 2024
1. August 2024
>
Version
2. Mai 2025
2. Mai 2025
Als Grundlage für ein geordnetes und einheitliches Verfahren wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, insbesondere
- 1.
- die Voraussetzung und Maßstäbe, anhand derer die Durchführung des Feststellungs- und Ergänzungsverfahrens, insbesondere das Verfahren zur Festlegung der Feststellungsinstrumente einschließlich der Verpflichtung zur gemeinsamen Festlegung von Feststellungsinstrumenten durch zuständige Stellen erfolgt,
- 2.
- das Verfahren zur Würdigung, Feststellung und Dokumentation der Leistungen des Antragstellers oder der Antragstellerin,
- 3.
- die Möglichkeit von Wiederholungsversuchen sowie
- 4.
- Maßgaben zur Ausgestaltung des Bescheids bei Feststellung der überwiegenden oder im Fall des § 41d Absatz 1 Nummer 1 teilweisen Vergleichbarkeit und des Zeugnisses bei Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/11802 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10857 - Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Clara Bünger, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/10801 - Ausbildungsqualität verbessern - Berufsbildungsgesetz umfassend novellierenBundestag Drucksachen · 12. Juni 2024
- 2. 20/10857 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)Bundestag Drucksachen · 27. März 2024