(1) Der Berechtigte kann gegenüber der Bundesanstalt die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens nach dieser Vorschrift gegen den Verpflichteten beantragen, wenn dieser
- 1.
- den Antrag des Berechtigten auf Abschluss eines Basiskontovertrags ablehnt,
- 2.
- über den Antrag nach Nummer 1 nicht innerhalb von zehn Geschäftstagen nach dessen Eingang entscheidet oder
- 3.
- ein Basiskonto nicht innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Abschluss eines Basiskontovertrags eröffnet.
(2) Die Beantragung eines Verwaltungsverfahrens nach Absatz 1 ist unzulässig, wenn
- 1.
- der Berechtigte wegen der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Gründe bereits eine Klage gegen den Verpflichteten vor den ordentlichen Gerichten erhoben hat und diese Klage noch anhängig ist oder rechtskräftig über sie entschieden wurde oder
- 2.
- wegen der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Gründe ein Verfahren vor der nach § 14 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle anhängig ist.
(3) Die Bundesanstalt bestätigt dem Berechtigten schriftlich oder elektronisch den Eingang des Antrags auf Durchführung des Verwaltungsverfahrens. Den Abschluss des Verwaltungsverfahrens bestätigt sie gleichermaßen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/5242 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4786 - Die UN und die Abschaffung des BargeldesBundestag Drucksachen · 24. Oktober 2018
- 2. 19/1377 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. März 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. März 2018
- 3. 19/11479 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10994 - Kostenniveau des BasiskontosBundestag Drucksachen · 10. Juli 2019
- 4. 19/16780 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung nach § 3 Absatz 2a des E-Government-GesetzesBundestag Drucksachen · 20. Januar 2020
- 5. 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 11. September 2023