(1) Durch einen Basiskontovertrag wird das kontoführende Institut verpflichtet, für den Kontoinhaber ein Basiskonto in Euro zu eröffnen und zu führen.
(2) Die Kontoführung nach Absatz 1 muss die Erbringung folgender Zahlungsdienste ohne Kreditgeschäft (Zahlungsgeschäft) ermöglichen:
- 1.
- die Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf das Zahlungskonto oder Barauszahlungen von dem Zahlungskonto ermöglicht werden (Ein- oder Auszahlungsgeschäft), sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge und
- 2.
- die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich der Übermittlung von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim kontoführenden Institut des Kontoinhabers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister durch
- a)
- die Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften (Lastschriftgeschäft),
- b)
- die Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen (Überweisungsgeschäft),
- c)
- die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments (Zahlungskartengeschäft).
(3) Barauszahlungen nach Absatz 2 Nummer 1 sind innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums an Schaltern sowie unabhängig von den Geschäftszeiten an Geldautomaten des kontoführenden Instituts oder eines Geldautomatennetzes, dem das kontoführende Institut angehört, zu ermöglichen. Zahlungsdienste nach Absatz 2 Nummer 2 sind auch dann zu ermöglichen, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstnutzers, an den die Zahlung des Kontoinhabers erfolgt oder von dem der Kontoinhaber eine Zahlung empfängt, seinen Sitz zwar nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, aber innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hat.
(4) Zahlungsdienste nach den Absätzen 2 und 3 sind dem Kontoinhaber in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, wie sie von dem kontoführenden Institut Verbrauchern als Inhabern von Zahlungskonten allgemein angeboten werden. Die Anzahl der Zahlungsdienste darf nicht beschränkt werden. Dem Kontoinhaber ist die Erteilung von Aufträgen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in den Geschäftsräumen des kontoführenden Instituts oder über alle weiteren vom kontoführenden Institut hierfür allgemein vorgesehenen Kommunikationsformen zu ermöglichen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Konto gesperrt wegen Geldwäscheverdacht: Was tun?Eingeschränkter ZugriffDr. Heiko Löw · www.anwalt-loew.de · 5. Oktober 2026
- 2. Unwirksame Entgeltklausel für BasiskontoEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 30. Juni 2020
- 3. BGH: Unwirksame Entgeltklausel für BasiskontoEingeschränkter ZugriffPeter Sausen · www.sausen.de · 30. Juni 2020
- 4. Wann wieder möglich?Eingeschränkter ZugriffMartin Abegg · www.abegg-rechtsanwaelte.de · 25. Februar 2026
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/12405 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11555, 18/11928, 18/12181 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenBundestag Drucksachen · 17. Mai 2017
- 2. 18/11555 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenBundestag Drucksachen · 17. März 2017
- 3. 19/22685 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Tabea Rößner, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19537 - Basiskonto reformieren und Zugang für alle sicherstellenBundestag Drucksachen · 18. September 2020
- 4. 19/19537 - Antrag: Basiskonto reformieren und Zugang für alle sicherstellenBundestag Drucksachen · 27. Mai 2020
- 5. 21/2634 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1858, 21/2453 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, René Springer, Stephan Protschka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1572 - Saisonarbeit in der Landwirtschaft - Zeitgemäße Ausweitung der 70-Tage-RegelungBundestag Drucksachen · 5. November 2025
- 6. Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)BMF Schreiben · 13. August 2025