(1) Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, folgende Informationen an eine vom Bundesamt und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtete gemeinsame Meldestelle zu melden:
- 1.
- unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung von einem erheblichen Sicherheitsvorfall, eine frühe Erstmeldung, in der angegeben wird, ob der Verdacht besteht, dass der erhebliche Sicherheitsvorfall auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen zurückzuführen ist oder grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnte;
- 2.
- unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung von einem erheblichen Sicherheitsvorfall, eine Meldung über diesen Sicherheitsvorfall, in der die in Nummer 1 genannten Informationen bestätigt oder aktualisiert werden und eine erste Bewertung des erheblichen Sicherheitsvorfalls, einschließlich seines Schweregrads und seiner Auswirkungen, sowie gegebenenfalls die Kompromittierungsindikatoren angegeben werden;
- 3.
- auf Ersuchen des Bundesamtes eine Zwischenmeldung über relevante Statusaktualisierungen;
- 4.
- spätestens einen Monat nach Übermittlung der Meldung des Sicherheitsvorfalls gemäß Nummer 2, vorbehaltlich Absatz 2, eine Abschlussmeldung, die Folgendes enthält:
- a)
- eine ausführliche Beschreibung des Sicherheitsvorfalls, einschließlich seines Schweregrads und seiner Auswirkungen;
- b)
- Angaben zur Art der Bedrohung beziehungsweise ihrer zugrunde liegenden Ursache, die wahrscheinlich den Sicherheitsvorfall ausgelöst hat;
- c)
- Angaben zu den getroffenen und laufenden Abhilfemaßnahmen;
- d)
- gegebenenfalls die grenzüberschreitenden Auswirkungen des Sicherheitsvorfalls.
(2) Dauert der Sicherheitsvorfall zum in Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 genannten Zeitpunkt noch an, legt die betreffende Einrichtung statt einer Abschlussmeldung zu diesem Zeitpunkt eine Fortschrittsmeldung vor. Die Abschlussmeldung ist dem Bundesamt nach abschließender Bearbeitung des Sicherheitsvorfalls durch die betreffende Einrichtung vorzulegen.
(3) Betreiber kritischer Anlagen sind zusätzlich verpflichtet, Angaben zur Art der betroffenen Anlage und der kritischen Dienstleistung sowie zu den Auswirkungen des Sicherheitsvorfalls auf diese Dienstleistung zu übermitteln, wenn ein erheblicher Sicherheitsvorfall Auswirkungen auf die von ihnen betriebene kritische Anlage hat oder haben könnte.
(4) Das Bundesamt legt die Einzelheiten zur Ausgestaltung des Meldeverfahrens und zur Konkretisierung der Meldungsinhalte nach Anhörung der betroffenen Betreiber und der betroffenen Wirtschaftsverbände im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe fest, soweit sie möglichen Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission nicht widersprechen. Die Informationen nach Satz 1 werden durch das Bundesamt auf dessen Internetseite veröffentlicht.
(5) Das Bundesamt stellt den zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes unverzüglich die bei ihm eingegangenen Meldungen zur Verfügung.
(6) Das Bundesamt kann meldenden Einrichtungen nach Maßgabe des § 36 Absatz 1 Angebote zu deren Unterstützung bei der Behebung des Sicherheitsvorfalls machen.
Fachbeiträge • 97
- 1. News & FachbeiträgeEingeschränkter Zugriffwww.fgvw.de · 26. November 2025
- 2. News & FachbeiträgeEingeschränkter Zugriffwww.fgvw.de · 30. April 2025
- 3. Kolb Blickhan PartnerEingeschränkter ZugriffStephan Ilg · www.kolb-blickhan-partner.de · 7. September 2025
- 4. NIS-2 und die Schifffahrt - Cybersicherheitspflichten für Reedereien in KraftEingeschränkter Zugriffwww.erg-legal.com · 8. Juni 2026
- 5. Umsetzungsgesetz: Überblick zur neuen CybersicherheitsEingeschränkter ZugriffDaniela Nowack · www.tcilaw.de · 30. Januar 2026
- 6. Umsetzung der NISEingeschränkter ZugriffJulia Scharlemann · www.rosin-buedenbender.com · 30. Januar 2026
- 7. Pflichten für EnergieversorgerEingeschränkter ZugriffStefan Wieberneit · www.arvato-systems.de · 24. Februar 2026
- 8. Dr. Lukas KalkbrennerEingeschränkter Zugriffwww.fgvw.de · 30. April 2025
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 21/8047 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. September 2026
- 2. 20/13184 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 2. Oktober 2024
- 3. 20/13961 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer AnlagenBundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 4. 21/2510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer AnlagenBundestag Drucksachen · 3. November 2025
- 5. 21/2072 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung - Drucksache 21/1501 - Stellungnahme der Bundesrats und Gegenäußerung des BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Oktober 2025
- 6. 21/1501 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der BundesverwaltungBundestag Drucksachen · 8. September 2025
- 7. 21/6393 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/4081 - Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/4264 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von VaterschaftenBundestag Drucksachen · 10. Juni 2026
- 8. 21/4657 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. März 2026