Bei Zuwiderhandlungen gegen eine in § 65 Absatz 1 bis 4 genannte Vorschrift, die von Institutionen der Sozialen Sicherung begangen werden, finden die Sätze 2 bis 4 Anwendung. Bei einer in Satz 1 genannten Zuwiderhandlung von Institutionen der Sozialen Sicherung in Trägerschaft des Bundes stellt das Bundesamt das Einvernehmen über die zu ergreifenden Maßnahmen mit der für die Institution der Sozialen Sicherung zuständigen Aufsichtsbehörde her. Bei einer in Satz 1 genannten Zuwiderhandlung von Institutionen der Sozialen Sicherung in Trägerschaft der Länder informiert das Bundesamt die zuständige Aufsichtsbehörde und schlägt geeignete Maßnahmen vor. Die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde informiert das Bundesamt über die Einleitung und Umsetzung von Aufsichtsmitteln und sorgt für deren Durchsetzung.
Fachbeiträge • 9
- 1. Cybersicherheit - auf Unternehmen kommt Einiges zu - hier: Die NIS-2-RichtlinieEingeschränkter Zugriffwww.meyer-koering.de · 25. Juli 2023
- 2. Anwendungsbereich des NIS 2- Umsetzungsgesetzes: viele offene Fragen und wenig ZeitEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
- 3. NIS-2 - Persönliche Haftung der Geschäftsleitung für CybersicherheitEingeschränkter ZugriffDr. Gerrit Hötzel · www.voelker-gruppe.com · 1. Dezember 2023
- 4. NIS-2 - Persönliche Haftung der Geschäftsleitung für CybersicherheitEingeschränkter ZugriffDr. Gerrit Hötzel · www.voelker-gruppe.com · 1. Dezember 2023
- 5. NIS-2 - Persönliche Haftung der Geschäftsleitung für CybersicherheitEingeschränkter ZugriffDr. Gerrit Hötzel · www.voelker-gruppe.com · 1. Dezember 2023
- 6. NIS2-Richtlinie: Update zum deutschen Umsetzungsgesetz und der neuen EU-DurchführungsverordnungEingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 7. Februar 2024
- 7. Entwurf eines Umsetzungsgesetzes für NIS2 - Umfassende Erweiterung von Cybersicherheitspflichten und direkte Haftung der GeschäftsleitungEingeschränkter Zugriffwww.gleisslutz.com · 25. Dezember 2023
- 8. Entwurf eines Umsetzungsgesetzes für NIS2 - Umfassende Erweiterung von Cybersicherheitspflichten und direkte Haftung der GeschäftsleitungEingeschränkter Zugriffwww.gleisslutz.com · 19. Dezember 2023
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/13184 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 2. Oktober 2024
- 2. 21/1501 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der BundesverwaltungBundestag Drucksachen · 8. September 2025