(1) Ein Verein, der einen Totalisator aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde im Inland betreiben will (Rennverein), bedarf der Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Der Betrieb von Totalisatoren kann diesem Verein auch in Kooperation mit anderen Rennvereinen aus dem Inland und mit Totalisatorveranstaltern aus dem Ausland gestattet werden.
(2) Die Erlaubnis kann mit einer Befristung oder einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit einer Auflage oder einem Vorbehalt einer nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage verbunden werden. Sie kann auf einzelne Veranstaltungen beschränkt werden.
(3) Die Erlaubnis darf nur solchen Vereinen erteilt werden, die die Sicherheit bieten, dass die Einnahmen ausschließlich zum Besten der Landespferdezucht verwendet werden.
(4) Eine Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators aus Anlass öffentlicher Pferderennen im Ausland und anderer ausländischer Leistungsprüfungen für Pferde darf Vereinen erteilt werden, die die Sicherheit bieten, dass die Einnahmen daraus ebenfalls ausschließlich zum Besten der Landespferdezucht verwendet werden. Der Betrieb von Totalisatoren ist diesen Vereinen auch in Kooperation mit anderen Rennvereinen und mit Totalisatorveranstaltern grenzüberschreitend gestattet.
Fachbeiträge • 4
- 1. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 2. GeldwäschebeauftragterEingeschränkter ZugriffWww.Haufe.De · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 13. August 2024
- 3. GeldwäschebeauftragterEingeschränkter ZugriffWww.Haufe.De · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 13. August 2024
- 4. Bemessungsgrundlage: Ist bei der Sportwettensteuer auch die auf Spieler umgelegte Steuer miteinzubeziehen?Eingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 22. Januar 2019
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 18/11928 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - Drucksache 18/11555 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 2. 18/11555 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenBundestag Drucksachen · 17. März 2017
- 3. 19/28400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und LotteriegesetzBundestag Drucksachen · 13. April 2021