Die soziale Wohnraumförderung ist der Nachhaltigkeit einer Wohnraumversorgung verpflichtet, die die wirtschaftlichen und sozialen Erfordernisse mit der Erhaltung der Umwelt in Einklang bringt. Bei der Förderung sind zu berücksichtigen:
- 1.
- die örtlichen und regionalen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse und Zielsetzungen, die erkennbaren unterschiedlichen Investitionsbedingungen des Bauherrn sowie die besonderen Anforderungen des zu versorgenden Personenkreises;
- 2.
- der Beitrag des genossenschaftlichen Wohnens zur Erreichung der Ziele und Zwecke der sozialen Wohnraumförderung;
- 3.
- die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen;
- 4.
- die Schaffung und Erhaltung ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse, die funktional sinnvolle Zuordnung der Wohnbereiche zu den Arbeitsplätzen und der Infrastruktur (Nutzungsmischung) sowie die ausreichende Anbindung des zu fördernden Wohnraums an den öffentlichen Personennahverkehr;
- 5.
- die Nutzung des Wohnungs- und Gebäudebestandes für die Wohnraumversorgung;
- 6.
- die Erhaltung preisgünstigen Wohnraums im Fall der Förderung der Modernisierung;
- 7.
- die Anforderungen des Kosten sparenden Bauens, insbesondere durch
- a)
- die Begrenzung der Förderung auf einen bestimmten Betrag (Förderpauschale),
- b)
- die Festlegung von Kostenobergrenzen, deren Überschreitung eine Förderung ausschließt, oder
- c)
- die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen von Wettbewerbsverfahren;
- 8.
- die Anforderungen des barrierefreien Bauens für die Nutzung von Wohnraum und seines Umfelds durch Personen, die infolge von Alter, Behinderung oder Krankheit dauerhaft oder vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind;
- 9.
- der sparsame Umgang mit Grund und Boden, die ökologischen Anforderungen an den Bau und die Modernisierung von Wohnraum sowie Ressourcen schonende Bauweisen.
Fachbeiträge • 5
- 1. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in KraftEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 12. Oktober 2006
- 2. Modernisierungsankündigung; finanzielle HärteEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 3. Dezember 2004
- 3. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz:Eingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 12. Oktober 2006
- 4. Anwalt ArbeitsrechtEingeschränkter ZugriffRa Moegelin · www.kanzlei-moegelin.de · 2. Dezember 2014
- 5. Diskriminierung beim Zugang zur Versorgung mit WohnraumEingeschränkter ZugriffRa Moegelin · www.kanzlei-moegelin.de · 1. Februar 2020
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/4492 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4174 - Gutachten "Soziale Wohnungspolitik" des Bundesministeriums für Wirtschaft und EnergieBundestag Drucksachen · 21. September 2018
- 2. 20/9650 - Unterrichtung: Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023Bundestag Drucksachen · 5. Dezember 2023