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1. August 2013
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1. Januar 2021
1. Januar 2021
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27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Zeugen erhalten als Entschädigung
- 1.
- Fahrtkostenersatz (§ 5),
- 2.
- Entschädigung für Aufwand (§ 6),
- 3.
- Ersatz für sonstige Aufwendungen (§ 7),
- 4.
- Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 20),
- 5.
- Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 21) sowie
- 6.
- Entschädigung für Verdienstausfall (§ 22).
(2) Sofern die Entschädigung nach Stunden bemessen ist, wird sie für die gesamte Dauer der Heranziehung gewährt. Dazu zählen auch notwendige Reise- und Wartezeiten sowie die Zeit, während der der Zeuge infolge der Heranziehung seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen konnte. Die Entschädigung wird für nicht mehr als zehn Stunden je Tag gewährt. Die letzte bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet, wenn insgesamt mehr als 30 Minuten auf die Heranziehung entfallen; andernfalls beträgt die Entschädigung die Hälfte des sich für die volle Stunde ergebenden Betrages.
(3) Soweit die Entschädigung durch die gleichzeitige Heranziehung in verschiedenen Angelegenheiten veranlasst ist, ist sie auf diese Angelegenheiten nach dem Verhältnis der Entschädigungen zu verteilen, die bei gesonderter Heranziehung begründet wären.
(4) Den Zeugen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, kann unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere ihres regelmäßigen Erwerbseinkommens, nach billigem Ermessen eine höhere als die in Absatz 1 Satz 1 bestimmte Entschädigung gewährt werden.
Fachbeiträge • 37
- 1. Vorladung als Zeuge bei der Polizei: Muss ich hin?Eingeschränkter ZugriffDr. Heiko Löw · www.anwalt-loew.de · 5. Oktober 2026
- 2. Rechtsanwalt Simon Eisentraudt in 96317 KronachEingeschränkter ZugriffRa Eisentraudt · www.kanzlei-eisentraudt.de · 10. März 2024
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- 7. Sachverständige Zeugen sind wie Zeugen zu entschädigenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 29. Mai 2023
- 8. JVEG - Abgrenzung zwischen Sachverständigen und ZeugenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 18. September 2023
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/23484 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 2020
- 2. 19/31872 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des BörsengesetzesBundestag Drucksachen · 4. August 2021
- 3. 20/1500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des BörsengesetzesBundestag Drucksachen · 27. April 2022
- 4. 20/14530 - Unterrichtung: Bericht über die Anwendung des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes durch BundesbehördenBundestag Drucksachen · 8. Januar 2025
- 5. Ausnahme (§ 2 Absatz 2 MV) für Zahlungen von Entschädigungen von Zeuginnen und ZeugenBMF Schreiben · 12. April 2024
- 6. Änderung des BMF-Schreibens zur Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025BMF Schreiben · 7. Juli 2025