25. Dezember 2008
31. Dezember 2025
31. März 2026
(1) Für ein Unternehmen, das am 25. Dezember 2008 eine Erlaubnis für ein oder mehrere Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 oder Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 bis 4 hat, gilt die Erlaubnis für das Factoring und das Finanzierungsleasing als zu diesem Zeitpunkt erteilt.
(2) Für Finanzdienstleistungsinstitute, die nicht unter Absatz 1 fallen, gilt die Erlaubnis für das Factoring und das Finanzierungsleasing ab dem 25. Dezember 2008 als erteilt, wenn sie bis zum 31. Januar 2009 anzeigen, dass sie diese Tätigkeiten ausüben. Für Unternehmen im Sinne des Satzes 1, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes mindestens zwei der drei in § 267 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs genannten Größenkriterien nicht überschreiten, gilt eine längere Frist bis zum 31. Dezember 2009. Die Anzeige muss die Angaben nach § 32 Absatz 1 Satz 5 Nummer 2 und 6 Buchstabe a und b, den Jahresabschluss für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr oder, soweit dieser nach den hierfür geltenden Fristen noch nicht aufzustellen war, für das diesem vorausgegangene Geschäftsjahr oder, soweit noch kein Jahresabschluss aufzustellen war, die Eröffnungsbilanz und eine unterjährige Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug und die Gewerbeanzeige nach § 14 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung enthalten.
Fachbeiträge • 5
- 1. Factoring als neuer Erlaubnistatbestand im Kreditwesengesetz (KWG)Eingeschränkter ZugriffCornelia Hübner Jens Walter · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 2. Erlaubnispflicht für Factoring und FinanzierungsleasingEingeschränkter ZugriffGk-Law.De – Aktuell · www.gk-law.de · 14. Januar 2009
- 3. Factoring und Finanzierungsleasing ab 2009Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. Dezember 2008
- 4. DAV Newsroom – Pressemitteilungen, Stellungnahmen & RechtsnewsEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 11. November 2016
- 5. BMF legt Regierungsentwurf für Jahressteuergesetz 2020 vorEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 14. Oktober 2020
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 16/11055 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10189, 16/10494,16/10665 Nr.3 Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009)Bundestag Drucksachen · 25. November 2008
- 2. 16/11108 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10189, 16/10494, 16/10665 Nr. 3- Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009)Bundestag Drucksachen · 27. November 2008
- 3. 16/11412 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10536-. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der BeteiligungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2008
- 4. 16/10536 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der BeteiligungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 13. Oktober 2008
- 5. 16/13429 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12254, 16/12674- Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/12525- Entwurf eines Gesetzes zur Korrektur der UnternehmensteuerreformBundestag Drucksachen · 17. Juni 2009