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23. November 2006
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1. Januar 2007
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28. Dezember 2007
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1. August 2009
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1. Januar 2014
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19. Dezember 2014
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28. Juni 2021
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31. Dezember 2025
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31. März 2026
31. März 2026
(1) Die Institute müssen ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsfähigkeit (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nähere Anforderungen an die ausreichende Liquidität zu bestimmen, insbesondere über die
- 1.
- Methoden zur Beurteilung der ausreichenden Liquidität und die dafür erforderlichen technischen Grundsätze,
- 2.
- als Zahlungsmittel und Zahlungsverpflichtungen zu berücksichtigenden Geschäfte einschließlich ihrer Bemessungsgrundlagen sowie
- 3.
- Pflicht der Institute zur Übermittlung der zum Nachweis der ausreichenden Liquidität erforderlichen Angaben an die Aufsichtsbehörde und die Deutsche Bundesbank, einschließlich Bestimmungen zu Inhalt, Art, Umfang und Form der Angaben, zu der Häufigkeit ihrer Übermittlung und über die zulässigen Datenträger, Übertragungswege und Datenformate.
(2) Die Bundesanstalt kann bei der Beurteilung der Liquidität im Einzelfall gegenüber Instituten über die in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 festgelegten Vorgaben hinausgehende Liquiditätsanforderungen anordnen, wenn ohne eine solche Maßnahme die nachhaltige Liquidität eines Instituts nicht gesichert ist.
(3) Die Bundesanstalt kann bei der Beurteilung der Liquidität im Einzelfall gegenüber Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen spezifische über die Anforderungen der Artikel 411 bis 428az der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung hinausgehende Liquiditätsanforderungen anordnen, um spezifische Risiken abzudecken, denen ein Institut ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte. Die Bundesanstalt beachtet dabei die in Artikel 105 der Richtlinie 2013/36/EU in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Erwägungsgründe. Die Bundesanstalt kann darüber hinaus auch die Fristentransformation einschränken. § 10a Absatz 1 und 2 gilt entsprechend.
(4) Die Bundesanstalt kann anordnen, dass ein Institut, eine Institutsgruppe, eine Finanzholding-Gruppe oder eine gemischte Finanzholding-Gruppe häufigere oder auch umfangreichere Meldungen zu seiner Liquidität einzureichen hat.
Fußnote
(+++ §§ 10 bis 18: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 u. § 51c Abs. 4 +++)
(+++ §§ 10c bis 18: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Abs. 7b, Abs. 9e +++)
(+++ §§ 11 bis 13c: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Abs. 7a +++)
(+++ §§ 11 bis 18: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Abs. 7 +++)
(+++ § 11: Zur Anwendung ab 1.1.1999 vgl. § 64e Abs. 3 Satz 4 +++)
(+++ § 11: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Abs. 9a Satz 1 +++)
Fachbeiträge • 13
- 1. Aktualisierung des BaFin-Merkblatts zum ZahlungsdiensteaufsichtsgesetzEingeschränkter ZugriffYpog · www.ypog.law · 20. Februar 2023
- 2. Neuer Rechtsrahmen für kleine und mittlere UnternehmenEingeschränkter ZugriffChristina Gündel · www.gk-law.de · 25. Oktober 2021
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- 5. Warnung vor lwex.com - BaFin schlägt Alarm bei KryptoangebotenEingeschränkter ZugriffMaximilian Bausch · www.dr-schulte.de · 6. Juli 2025
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- 7. VG Wiesbaden: Antrag auf vorläufige Zulassung zur OB-Wahl abgelehntEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelteszk.de · 25. Januar 2013
- 8. Das neue Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) tritt in KraftEingeschränkter ZugriffDr. Konrad Rusch · www.lspartner.de · 24. Juni 2021
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 18/12568 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11495, 18/11929, 18/12181 Nr. 1.9 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/12367 - Kontogebühren - Transparenz und Verbraucherschutz erhöhenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 2. 18/11495 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensterichtlinieBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 3. 19/2435 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer FinanzmarktgesetzeBundestag Drucksachen · 1. Juni 2018
- 4. 18/11775 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/10936, 18/11290, 18/11472 Nr. 1.4 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Gerhard Schick, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/11173 - zu dem Vorschlag für eine Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate K(2016)4362 endg.; Ratsdok. 15163/16 hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Nahrungsmittelspekulationen stoppen - Kommissionsvorschlag zurückweisenBundestag Drucksachen · 29. März 2017
- 5. 18/12521 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12176 - Vollzug der Anti-Geldwäscheregelungen in Deutschland und Reform des GeldwäschegesetzesBundestag Drucksachen · 29. Mai 2017
- 6. 18/10936 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)Bundestag Drucksachen · 23. Januar 2017
- 7. 19/24044 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/22786 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Roman Johannes Reusch, Jens Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/11943 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Kreditwesengesetzes (Gesetz zur Sicherstellung der Verbraucherrechte bei Sparkassennutzung)Bundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 8. 19/22786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2020