(1) Zur sozialverträglichen schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung kann aus Mitteln des Bundeshaushalts Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Braunkohleanlagen und -tagebauen sowie den Steinkohleanlagen, die mindestens 58 Jahre alt sind und aus Anlass eines Zuschlags nach § 21 Absatz 1 in Verbindung mit § 51, einer Anordnung der gesetzlichen Reduzierung nach § 35 Absatz 1 in Verbindung mit § 51 oder einer Stilllegung gemäß Teil 5 und Anlage 2 sowie dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 49 bis zum 31. Dezember 2043 ihren Arbeitsplatz verlieren, vom Tag nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für längstens fünf Jahre Anpassungsgeld als Überbrückungshilfe bis zur Anspruchsberechtigung auf eine Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden. Rentenminderungen, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer sich an das Anpassungsgeld anschließenden Rente wegen Alters entstehen, können durch die Zahlung entsprechender Beiträge gemäß § 187a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch direkt an die gesetzliche Rentenversicherung ausgeglichen werden.
(2) Der Anlagenbetreiber hat in dem Verfahren zur Gewährung des Zuschusses nach Absatz 1 mitzuwirken. Er hat auf Anforderung der Bewilligungsstelle nach Absatz 4 die für das Verfahren zur Gewährung des Zuschusses nach Absatz 1 notwendigen Angaben mit weiteren geeigneten Auskünften und Unterlagen nachzuweisen. Die Bewilligungsstelle nach Absatz 4, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, der Bundesrechnungshof und deren Beauftragte sind berechtigt, weitere Prüfungen durchzuführen.
(3) Näheres zu den Absätzen 1 und 2 bestimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Richtlinien.
(4) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entscheidet über die Gewährung eines Zuschusses nach Absatz 1 im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden haushaltsmäßigen Ermächtigungen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/20714 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/17342, 19/18472, 19/18779 Nr. 1.13 - Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13398, 19/14623, 19/14939 Nr. 5 - Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes KohleregionenBundestag Drucksachen · 2. Juli 2020
- 2. 19/25494 - Antrag: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des KohleverstromungsbeendigungsgesetzesBundestag Drucksachen · 5. Januar 2021
- 3. 19/30874 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/30239 - Strukturwandel in der Lausitz - Ziele, Förderung, VerfahrenBundestag Drucksachen · 21. Juni 2021
- 4. 20/8117 - Unterrichtung: Erster Bericht über die Evaluierung des Investitionsgesetzes KohleregionenBundestag Drucksachen · 17. August 2023
- 5. 21/188 - Unterrichtung: Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer weiteren überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0903 Titel 698 01 - Anpassungsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen (APG) - bis zur Höhe von insgesamt 4,8 Mio. EuroBundestag Drucksachen · 19. Mai 2025
- 6. 21/2800 - Unterrichtung: Zweiter Bericht über die Evaluierung des Investitionsgesetzes KohleregionenBundestag Drucksachen · 11. November 2025
- 7. 21/50 - Unterrichtung: Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0903 Titel 698 01 - Anpassungsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen (APG) - bis zur Höhe von insgesamt 22 Mio. EuroBundestag Drucksachen · 10. April 2025
- 8. 21/7745 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. August 2026