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7. Mai 2025
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6. Mai 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Der Betriebsinhaber hat im Sammelantrag anzugeben:
- 1.
- den Vor- und Nachnamen oder die Firma einschließlich Rechtsform,
- 2.
- das Geburtsdatum, soweit es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt,
- 3.
- das Geschlecht des Betriebsinhabers, wobei bei einer Gruppe natürlicher Personen, einer juristischen Person oder einer Gruppe juristischer Personen das Geschlecht des Hauptbetriebsleiters anzugeben ist oder, wenn es keinen Hauptbetriebsleiter gibt, das Geschlecht der Mehrheit der Betriebsleiter,
- 4.
- im Fall des Antrags auf Junglandwirte-Einkommensstützung als Betriebsinhaber, der keine natürliche Person ist, das Geschlecht aller nach § 19 Absatz 2 Nummer 3 benannten natürlichen Personen,
- 5.
- das Gründungsdatum bei anderen Antragstellern als natürlichen Personen,
- 6.
- die Anschrift,
- 7.
- die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und gegebenenfalls die Faxnummer,
- 8.
- die Betriebsnummer nach § 7 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes,
- 9.
- die Bankverbindung des Betriebsinhabers,
- 10.
- das zuständige Finanzamt,
- 11.
- im Falle mehrerer Betriebsstätten den Namen, die Anschrift und die nach der Viehverkehrsverordnung vergebenen Registriernummern dieser Betriebsstätten,
- 12.
- im Falle einer Bevollmächtigung den Namen und die Anschrift, die E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten sowie die Bankverbindung des Bevollmächtigten, sofern diese für die Abwicklung erforderlich sind.