(1) Förderfähig ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher und privater Träger, die in einer fachlichen Richtung gezielt auf folgende Fortbildungsziele vorbereiten:
- 1.
- Fortbildungsabschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen auf der Grundlage
- a)
- der §§ 53 bis 53d und 54 des Berufsbildungsgesetzes,
- b)
- der §§ 42 bis 42d, 42f, 45 und 51a der Handwerksordnung oder
- c)
- der nach § 122 Absatz 2 bis 4 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Prüfungsregelungen,
- 2.
- gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen oder
- 3.
- gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen.
(2) Maßnahmen, deren Durchführung nicht öffentlich-rechtlichen Vorschriften unterliegt, müssen nach der Dauer der Maßnahme, der Gestaltung des Lehrplans, den Unterrichtsmethoden, der Ausbildung und Berufserfahrung der Lehrkräfte und den Lehrgangsbedingungen eine erfolgreiche berufliche Fortbildung erwarten lassen. Dies wird in der Regel angenommen, sofern keine Umstände vorliegen, die der Eignung der Maßnahme zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung nach Absatz 1 entgegenstehen.
(3) Maßnahmen sind förderfähig
- 1.
- in Vollzeitform, wenn
- a)
- sie mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer),
- b)
- sie innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen) und
- c)
- in der Regel in jeder Woche an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden (Vollzeit-Fortbildungsdichte);
- 2.
- in Teilzeitform, wenn
- a)
- sie mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer),
- b)
- sie innerhalb von 48 Kalendermonaten abgeschlossen werden (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen) und
- c)
- im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat stattfinden (Teilzeit-Fortbildungsdichte).
(4) Jeweils 45 Minuten einer Lehrveranstaltung gelten als Unterrichtsstunde. Förderfähige Unterrichtsstunden sind physische und virtuelle Präsenzlehrveranstaltungen, deren Inhalte in der Prüfungsregelung verbindlich vorgegeben sind. In förderfähigen Unterrichtsstunden müssen die nach den Fortbildungsregelungen und Lehrplänen vorgesehenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch hierzu qualifizierte Lehrkräfte planmäßig geordnet vermittelt werden. Förderfähig ist nur die für das Erreichen des jeweiligen Fortbildungsziels angemessene Anzahl von Unterrichtsstunden. Zusätzlich werden die im Lehrplan des Bildungsträgers verbindlich vorgesehenen Klausurenkurse und Prüfungssimulationen mit bis zu 10 Prozent der nach diesem Gesetz förderfähigen Gesamtstunden der Unterrichtsstunden, höchstens aber 50 Stunden, als förderfähig anerkannt.
(5) Die Maßnahmen können aus mehreren selbstständigen Abschnitten (Maßnahmeabschnitte) bestehen. Ein Maßnahmeabschnitt liegt insbesondere dann vor, wenn er auf eine eigenständige Prüfung vorbereitet oder mit seinem Ende eine verbindliche Versetzungsentscheidung erfolgt. Besteht eine Maßnahme aus mehreren Maßnahmeabschnitten, müssen innerhalb des jeweiligen maximalen Zeitrahmens alle Maßnahmeabschnitte der Lehrgangskonzeption abgeschlossen sein. § 11 Absatz 2 gilt entsprechend. Die Fortbildungsdichte wird für jeden Maßnahmeabschnitt gesondert bestimmt.
(6) Bei vollzeitschulischen Maßnahmen, die mindestens zwei Fachschuljahre umfassen, ist die Vollzeit-Fortbildungsdichte auch dann erreicht, wenn in 70 Prozent der Wochen eines Maßnahmeabschnitts an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Ferienwochen zusammenhängender Ferienabschnitte mit mindestens zwei Ferientagen bleiben bei vollzeitschulischen Maßnahmen außer Betracht.
(7) Individuelle Verkürzungen der Maßnahme durch Anrechnung bereits absolvierter Aus- oder Fortbildungen bleiben außer Betracht.
(8) Die Absätze 3 bis 7 gelten auch für den von dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin gewählten Lehrgangsablauf.
Fachbeiträge • 20
- 1. WeiterbildungEingeschränkter Zugriffwww.barmer.de · 4. Januar 2023
- 2. Aktualisierung des BAföG-Handbuchs - viele neue EntscheidungenEingeschränkter ZugriffSuper User · www.ra-klose.com · 22. September 2025
- 3. Aktualisierung des BAföG-Handbuchs - viele neue EntscheidungenEingeschränkter ZugriffSuper User · www.ra-klose.com · 22. September 2025
- 4. Vierte Verordnung zur Änderung der KurzarbeitergeldverordnungEingeschränkter ZugriffSüdwesttextil · www.suedwesttextil.de · 27. Dezember 2021
- 5. Qualifizierung während KurzarbeitEingeschränkter Zugriffwww.uvb-online.de · 19. August 2025
- 6. AFBG für türkischer KinderEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 6. August 2013
- 7. AusbildungsförderungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. Juni 2023
- 8. Fortbildung zum Industriemeister aus familiären GründenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. November 2012
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 19/4948 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)Bundestag Drucksachen · 12. Oktober 2018
- 2. 19/2250 - Bericht: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2017Bundestag Drucksachen · 6. Juni 2018
- 3. 19/15774 - Antrag: Schülerinnen und Schüler der Erzieherausbildung durch Aufstiegsfortbildungsförderung stärkenBundestag Drucksachen · 10. Dezember 2019
- 4. 19/15273 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des AufstiegsfortbildungsförderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 18. November 2019
- 5. 19/24481 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/23480, 19/24219 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz - BeschSiG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/23169 - Neben der Sonderregelung für Kurzarbeit auch Sonderregelung für Arbeitslosengeld I verlängern und ein Weiterbildungsgeld einführenBundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 6. 20/456 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Januar 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Januar 2022
- 7. 20/4852 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Dezember 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Dezember 2022
- 8. 20/12777 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des AufstiegsfortbildungsförderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 9. September 2024