(1) Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ausgerüstet werden. Satz 1 ist auch für ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt anzuwenden.
(2) Zur Erfüllung der Anforderung nach Absatz 1 muss ein Nichtwohngebäude mit digitaler Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden, mittels derer
- 1.
- eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme durchgeführt werden kann,
- 2.
- die erhobenen Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich gemacht werden, sodass Auswertungen firmen- und herstellerunabhängig erfolgen können,
- 3.
- Anforderungswerte in Bezug auf die Energieeffizienz des Gebäudes aufgestellt werden können,
- 4.
- Effizienzverluste von gebäudetechnischen Systemen erkannt werden können und
- 5.
- die für die Einrichtung oder das gebäudetechnische Management zuständige Person über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz informiert werden kann.
(3) Neben der Anforderung nach Absatz 2 muss ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
- 1.
- mit einem System für die Gebäudeautomatisierung entsprechend dem Automatisierungsgrad B nach der DIN V 18599-11: 2018-09 oder besser ausgestattet sein und
- 2.
- ein technisches Inbetriebnahme-Management einschließlich der Einregelung der gebäudetechnischen Anlagen durchlaufen, um einen optimalen Betrieb zu gewährleisten.
(4) Sofern in einem bestehenden Nichtwohngebäude bereits ein System für die Gebäudeautomatisierung entsprechend dem Automatisierungsgrad B nach der DIN V 18599-11: 2018-09 oder besser eingesetzt wird, muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 die Kommunikation zwischen miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen Anwendungen innerhalb des Gebäudes ermöglicht werden sowie sichergestellt werden, dass diese Systeme gemeinsam mit anderen Typen gebäudetechnischer Systeme betrieben werden können, auch bei unterschiedlichen herstellereigenen Technologien, Geräten und Herstellern.
Zu beziehen bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.Fachbeiträge • 5
- 1. Das Ende des Heizungsgesetzes und was jetzt giltEingeschränkter ZugriffChristoph Germer · www.ebnerstolz.de · 13. Juli 2026
- 2. Neues aus dem Energierecht: Änderungen zum 1. Januar 2025Eingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 10. Januar 2025
- 3. Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 | RÖDLEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 16. September 2026
- 4. Gebäudemodernisierungsgesetz GMGEingeschränkter ZugriffTobias Scheidacker · www.hnts.legal · 18. Mai 2026
- 5. Überblick über das neue GebäudemodernisierungsgesetzEingeschränkter Zugriffwww.gleisslutz.com · 25. August 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/7619 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6875 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6705 - Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Steffen Kotré, Carolin Bachmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/7357 - Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten - Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahrenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023
- 2. 20/7290 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7078 - Transparenz über die Fragen der FDP und die Antworten der Bundesregierung zum GebäudeenergiegesetzBundestag Drucksachen · 16. Juni 2023
- 3. 20/7620 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6875, 20/7619 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und ÜberprüfungsordnungBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023
- 4. 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und ÜberprüfungsordnungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 5. 21/6278 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im WärmebereichBundestag Drucksachen · 8. Juni 2026