Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
26. Januar 2026
26. Januar 2026
>
Version
6. August 2026
6. August 2026
(1) Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses als Niedrigstenergiegebäude nach Maßgabe von Absatz 2 zu errichten.
(2) Das Gebäude ist so zu errichten, dass
- 1.
- der Gesamtenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung, bei Nichtwohngebäuden auch für eingebaute Beleuchtung, den jeweiligen Höchstwert nicht überschreitet, der sich nach § 15 oder § 18 ergibt,
- 2.
- Energieverluste beim Heizen und Kühlen durch baulichen Wärmeschutz nach Maßgabe von § 16 oder § 19 vermieden werden und
- 3.
- die Maßgaben der §§ 42 bis 45 entsprechend eingehalten werden.
(3) Die Anforderungen an die Errichtung von einem Gebäude nach diesem Gesetz finden keine Anwendung, soweit ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Standsicherheit, zum Brandschutz, zum Schallschutz, zum Arbeitsschutz oder zum Schutz der Gesundheit entgegensteht.
(4) Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 darf eine Stromdirektheizung in ein zu errichtendes Gebäude mit Wohnungen zum Zweck der Inbetriebnahme nur eingebaut oder in diesem nur aufgestellt werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Satz 1 ist nicht anzuwenden in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt.
(5) Bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude ist die Anforderung nach Absatz 2 Nummer 3 nicht für Gebäudezonen mit mehr als 4 Metern Raumhöhe anzuwenden, die durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden.
(6) Die Maßgaben nach Absatz 2 sind nicht auf ein Gebäude im Eigentum des Bundes, der verbündeten Streitkräfte oder einer Gesellschaft mit Beteiligung des Bundes anzuwenden, das der Landes- und Bündnisverteidigung dient.
Fachbeiträge • 9
- 1. Aus 3 mach 1 - das GebäudeenergiegesetzEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 5. November 2020
- 2. Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur WärmeEingeschränkter ZugriffAdmin · www.mkrg.com · 27. Juli 2021
- 3. Gebäuderichtlinie – Was auf Bauherren, Eigentümer und Kommunen zukommtEingeschränkter ZugriffRheinberg · www.hwhlaw.de · 5. Mai 2025
- 4. Aus 3 mach 1 - das GebäudeenergiegesetzEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 5. November 2020
- 5. Aus 3 mach 1 - das GebäudeenergiegesetzEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 5. November 2020
- 6. Solaranlagen-Pflicht auf Dächern in Bayern?Eingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
- 7. Energierechtliche Neuerungen für Eigentümer und VermieterEingeschränkter ZugriffTatjana Giutronich, Ll.M. (Unsw) · www.luther-lawfirm.com · 31. August 2026
- 8. Klimaschutz in der kommunalen Bauleitplanung: Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 Buchst. b BauGBEingeschränkter ZugriffEnrico Heß · www.baumann-rechtsanwaelte.de · 17. Mai 2022
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/20364 - Unterrichtung: Integrierter Nationaler Energie- und KlimaplanBundestag Drucksachen · 12. Juni 2020
- 2. 19/16716 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für GebäudeBundestag Drucksachen · 22. Januar 2020
- 3. 19/20148 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/16716, 19/17037, 19/17193 Nr. 8 - Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Dr. Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/17137 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-GesetzesBundestag Drucksachen · 17. Juni 2020
- 4. 20/8830 - Unterrichtung: Gemeinsamer Bericht über Forschungsergebnisse zu Methodiken zur ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und NichtwohngebäudenBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2023
- 5. 20/9344 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8654 - Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze b) zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Roger Beckamp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8742 - Kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze stoppen - Sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleistenBundestag Drucksachen · 15. November 2023
- 6. 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und ÜberprüfungsordnungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 7. 21/5140 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BehindertengleichstellungsgesetzesBundestag Drucksachen · 1. April 2026