Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
29. November 2017
29. November 2017
>
Version
28. September 2023
28. September 2023
>
Version
20. August 2025
20. August 2025
>
Version
28. Juli 2026
28. Juli 2026
(1) Bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen kann, soweit keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen, auf die Beteiligung einzelner öffentlicher Stellen nach § 15 Absatz 3 Satz 1 und 10 verzichtet werden, wenn die raumbedeutsamen Auswirkungen dieser Planungen und Maßnahmen gering sind oder wenn für die Prüfung der Raumverträglichkeit erforderliche Stellungnahmen schon in einem anderen Verfahren abgegeben wurden (beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung). Die Frist nach § 15 Absatz 1 Satz 3 beträgt bei der beschleunigten Raumverträglichkeitsprüfung grundsätzlich drei Monate.
(2) Von der Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung soll bei solchen Planungen und Maßnahmen abgesehen werden, für die sichergestellt ist, dass ihre Raumverträglichkeit anderweitig geprüft wird. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung regeln, welche Fälle die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung erübrigen. Für Vorhaben der Bundesfernstraße, der Bundeswasserstraße, der Schienenwege des Bundes, Straßenbahnen, für Gas- und Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern sowie für Pumpspeicherkraftwerke und Magnetschwebebahnen wird keine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Satz 3 gilt nicht, wenn die zuständige Raumordnungsbehörde im Benehmen mit der für Verkehr oder Pumpspeicherkraftwerke zuständigen obersten Landesbehörde innerhalb von vier Wochen nach Anzeige nach § 15 Absatz 4 Satz 2 widerspricht, soweit sie erwartet, dass das Vorhaben zu erheblichen raumbedeutsamen Konflikten mit den Erfordernissen der Raumordnung oder mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen führen wird.
Fußnote
§ 16 Abs. 1 idF d. Bek. v. 22.12.2008 I 2986: Bayern - Abweichung durch das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) idF d. G v. 25.6.2012, GVBl. BY 2012, 254, BayRS 230-1-W mWv 1.7.2012 (vgl. BGBl. I 2012, 1820)
§ 16 Abs. 1 idF d. G. v. 23.5.2017 I 1245 iVm § 15 Abs. 3 idF d. G. v. 23.5.2017 I 1245: Niedersachsen - Abweichung durch § 12 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (ROG ND) idF d. G v. 25.9.2017, GVBl. ND 2017, 352 mWv 29.11.2017 (vgl. BGBl. I 2017, 3853)
§ 16 Abs. 1 iVm § 15 Abs. 3 idF d. G v. 22.12.2008 I 2986: Niedersachsen - Abweichung durch § 12 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) idF d. Bek. v. 6.12.2017, Nds. GVBl. 2017 S. 456, idF d. G v. 13.10.2021, Nds. GVBl. 2021 S. 706 mWv 20.10.2021 (vgl. BGBl. I 2022, 691)
Fachbeiträge • 10
- 1. Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat sieht NachbesserungsbedarfEingeschränkter ZugriffAdministrator · www.kopp-assenmacher.de · 15. Februar 2026
- 2. Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Die wesentlichen Änderungen im ÜberblickEingeschränkter ZugriffMirjam Büsch · www.fn.legal · 7. September 2026
- 3. Update Umweltrecht GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 16. Januar 2026
- 4. Update Umweltrecht GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 18. August 2026
- 5. Zukunftsgesetz – Beschleunigung auf Kosten von Umwelt und Rechtsstaat?Eingeschränkter ZugriffNiclas Sommerfeld · www.baumann-rechtsanwaelte.de · 11. März 2026
- 6. BVerwG 9 A 19.15, Urteil vom 10. November 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 9 A 18.15, Urteil vom 10. November 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 7 B 19.10, Beschluss vom 18. Januar 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 18/11499 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der UmweltverträglichkeitsprüfungBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 2. 19/7914 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus - Drucksache 19/7375 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2019
- 3. 20/4823 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)Bundestag Drucksachen · 7. Dezember 2022
- 4. 20/5830 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/4823 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)Bundestag Drucksachen · 1. März 2023
- 5. 21/6701 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4099, 21/4301 - Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4458 - Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigenBundestag Drucksachen · 24. Juni 2026
- 6. 21/4099 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Infrastruktur-ZukunftsgesetzesBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026
- 7. 21/4301 - Unterrichtung: Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes - Drucksache 21/4099 - Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026