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15. August 2025
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20. August 2025
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28. Mai 2026
28. Mai 2026
(1) Auf Windenergiegebiete nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes sind vorrangig die §§ 245e und 249 des Baugesetzbuchs anzuwenden; § 7 Absatz 3 Satz 3 bis 5 ist nicht anzuwenden.
(2) Vorranggebiete für Windenergie sind zusätzlich als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land auszuweisen, soweit sie nicht in einem der folgenden Gebiete liegen:
- 1.
- Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder
- 2.
- Gebiete mit landesweit bedeutenden Vorkommen mindestens einer durch den Ausbau der Windenergie betroffenen europäischen Vogelart nach § 7 Absatz 2 Nummer 12 des Bundesnaturschutzgesetzes, einer in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Art oder einer Art, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes aufgeführt ist; diese Gebiete können auf der Grundlage von vorhandenen Daten zu bekannten Artvorkommen oder zu besonders geeigneten Lebensräumen ermittelt werden.
(3) Die Länder können durch Landesgesetz bestimmen, dass es abweichend von der Verpflichtung in Absatz 2 Satz 1 im Ermessen der planaufstellenden Behörde steht, zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie als Beschleunigungsgebiete auszuweisen, sobald und solange der Flächenbeitragswert nach der Anlage Spalte 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes oder das jeweilige daraus abgeleitete Teilflächenziel nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder Satz 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes erreicht ist. § 6a des Windenergieflächenbedarfsgesetzes bleibt unberührt.
(4) Bei der Ausweisung der Beschleunigungsgebiete sind Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen und deren Netzanschluss aufzustellen, um mögliche negative Auswirkungen vorrangiger Vorhaben zu vermeiden oder, falls dies nicht möglich ist, erheblich zu verringern. Auswirkungen nach Satz 1 sind nur Auswirkungen auf
- 1.
- Erhaltungsziele nach § 7 Absatz 1 Nummer 9 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 2.
- europäische Vogelarten nach § 7 Absatz 2 Nummer 12 des Bundesnaturschutzgesetzes, in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Arten oder Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes aufgeführt sind,
- 3.
- Bewirtschaftungsziele nach § 27 des Wasserhaushaltsgesetzes.
(5) Die Ausweisung als Beschleunigungsgebiet und die Aufstellung von Regeln für Minderungsmaßnahmen erfolgen im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens zur Festlegung der Vorranggebiete für Windenergie. Wurden die Planaufstellungsverfahren vor dem 15. August 2025 förmlich eingeleitet, kann die erforderliche Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und die Aufstellung von Regeln für Minderungsmaßnahmen ausnahmsweise in einem nachfolgenden, innerhalb von drei Monaten förmlich einzuleitenden separaten Planungsverfahren erfolgen; in diesem Fall sind § 7 Absatz 5, die §§ 8, 9 Absatz 5 und die §§ 10 und 11 für Raumordnungspläne entsprechend anzuwenden.
(6) Eine Verletzung der Vorschriften der Absätze 2 bis 5 über die zusätzliche Ausweisung als Beschleunigungsgebiet ist für die Rechtswirksamkeit des Vorranggebiets im Übrigen unbeachtlich.
(7) Für Vorranggebiete für Windenergie, die nach Ablauf des 19. Mai 2024 und vor dem 15. August 2025 ausgewiesen worden sind, gelten die Absätze 2 bis 6 entsprechend.
Fachbeiträge • 10
- 1. OVG NRW zu Windenergiegebieten: Erfolgloser Eilantrag gegen Windenergiebereiche und Beschleunigungsgebiete im Regionalplan DüsseldorfEingeschränkter ZugriffLisa Schmölling · www.cbh.de · 28. Juli 2026
- 2. Update: Gesetz zur Umsetzung der RED III tritt morgen in KraftEingeschränkter ZugriffJakobi · www.prometheus-recht.de · 14. August 2025
- 3. Region Chemnitz startet Beteiligung zum Raumordnungsplan WindEingeschränkter ZugriffKupke · www.prometheus-recht.de · 18. Mai 2026
- 4. Geht jetzt alles noch schneller? – (Wieder einmal) neue Regeln für die WindenergieEingeschränkter ZugriffChristin Oldag · www.dombert.de · 10. September 2025
- 5. Beschleunigung der Energiewende 2.0 - Die Umsetzung der reformierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Windenergie an LandEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
- 6. Neuregelungen im ArtenschutzEingeschränkter ZugriffFrankfurt · pnt-partner.de · 22. September 2025
- 7. Nationale Umsetzung der RED III - planungs- und genehmigungsrechtliche Vorgaben zu Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an LandEingeschränkter Zugriffhttps://kapellmann.de/de/nachrichten
- 8. Umsetzung der RED IIIEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 18/10883 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 18. Januar 2017
- 2. 20/13175 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. September 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2024
- 3. 20/12785 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben StandortBundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 4. 20/13253 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort - Drucksache 20/12785 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2024
- 5. 21/8080 - Unterrichtung: Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität: Implementation als Kernaufgabe von UmweltpolitikBundestag Drucksachen · 14. September 2026
- 6. 21/797 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/568 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des BaugesetzbuchsBundestag Drucksachen · 8. Juli 2025
- 7. 21/2075 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze - Drucksache 21/1491 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Oktober 2025
- 8. 21/5181 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/4866 - Rechtssichere Umsetzung von § 28 des Raumordnungsgesetzes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4397)Bundestag Drucksachen · 1. April 2026