(1) Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 5 Euro zu wechseln und Eincentstücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
(2) Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über 5 Euro nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgasts, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Unternehmers abzuholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.
(3) Beanstandungen des Wechselgelds oder der vom Fahrpersonal ausgestellten Quittung müssen sofort vorgebracht werden.
(4) Die besonderen Beförderungsbedingungen können vorsehen, dass das Verkehrsunternehmen nicht verpflichtet ist, an der Haltestelle oder im Fahrzeug einen Fahrausweiserwerb mit Bargeld zu ermöglichen, sofern auf andere Weise ein Fahrausweiserwerb angeboten wird.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/26963 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts - Drucksache 19/26819 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
- 2. 19/27288 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/26175 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26819, 19/26963 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts c) zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26186 - Update für das Personenbeförderungsgesetz - Chancen der Digitalisierung nutzen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Andreas Wagner, Jörg Cezanne, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/26173 - Keine Schlupflöcher für Uber & Co - Mietwagen wirksam regulierenBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 3. 19/26819 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des PersonenbeförderungsrechtsBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021