(1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat nach Anhörung der beteiligten Kreise ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bis zum 31. Dezember 2023 den Abgabesatz für jede Art eines Einwegkunststoffproduktes nach Anlage 1 in Euro pro Kilogramm nach Maßgabe von Anlage 2 festzulegen. § 68 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt entsprechend. Der Abgabesatz für Feuerwerkskörper ist entsprechend den Sätzen 1 und 2 bis zum 31. Dezember 2026 festzulegen.
(2) Bei der Festlegung der Abgabesätze sind das Kostendeckungsgebot, das Kostenüberschreitungsverbot, der Grundsatz der Kosteneffizienz und das Transparenzgebot zu wahren. Bei der Ermittlung der Kosten nach Anlage 2 dürfen Gewicht, Volumen und Stückzahl der aus den Einwegkunststoffprodukten entstandenen Abfälle berücksichtigt werden.
(3) Die Abgabesätze sind regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, zu überprüfen und, soweit erforderlich, anzupassen.
Fachbeiträge • 1
- 1. Mandanteninformation - Der neue EinwegkunststofffondsEingeschränkter ZugriffVanessa Homann · www.fn.legal · 14. August 2024
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 20/3887 - Kleine Anfrage: EinwegkunststofffondsBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 2. 20/4179 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3887 - EinwegkunststofffondsBundestag Drucksachen · 25. Oktober 2022
- 3. 20/8128 - Verordnung: Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung - EWKFondsV)Bundestag Drucksachen · 25. August 2023
- 4. 20/8261 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. September 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. September 2023
- 5. 20/5829 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/5164 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die UmweltBundestag Drucksachen · 1. März 2023
- 6. 20/8552 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Drucksachen 20/8128, 20/8267 Nr. 2.3 - Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung - EWKFondsV)Bundestag Drucksachen · 27. September 2023
- 7. 20/5164 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die UmweltBundestag Drucksachen · 11. Januar 2023