Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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31. Dezember 2025
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5. Februar 2026
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7. Mai 2026
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10. September 2026
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(1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf Fahrer, die
- 1.
- deutsche Staatsangehörige sind,
- 2.
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind, oder
- 3.
- Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz beschäftigt oder eingesetzt werden,
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit
- 1.
- Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
- 2.
- Kraftfahrzeugen, die eingesetzt werden von
- a)
- der Bundeswehr sowie den Truppen und der zivilen Gefolge der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
- b)
- den Polizeien des Bundes und der Länder,
- c)
- dem Zolldienst,
- d)
- dem Zivil- und Katastrophenschutz oder
- e)
- der Feuerwehr
- 3.
- Kraftfahrzeugen, die von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten zur Notfallrettung eingesetzt werden,
- 4.
- Kraftfahrzeugen, die
- a)
- zur technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
- b)
- in Wahrnehmung von Aufgaben eingesetzt werden, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, oder
- c)
- neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,
- 5.
- Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
- 6.
- Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb der Fahrerlaubnis oder einer Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,
- 7.
- Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Gütern oder Personen,
- 8.
- (weggefallen)
- 9.
- Kraftfahrzeugen, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet oder von diesem ohne Fahrer angemietet werden.
(3) Im Sinne des Absatzes 2
- 1.
- (weggefallen)
- 2.
- (weggefallen)
- 3.
- (weggefallen)
- 4.
- (weggefallen)
Fußnote
(+++ § 1: Zur Anwendung vgl. § 30 +++)
Fachbeiträge • 5
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 1. August 2026
- 2. BerufskraftfahrerEingeschränkter ZugriffChristoph Lattreuter Anja Mittelmeyer · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 3. QUALIFIKATIONSVERPFLICHTUNG FÜR BERUFSKRAFTFAHRER. WENGERTER IN DER REGEL NICHT BETROFFEN.Eingeschränkter Zugriffwww.trossbach-geyer-peterle.de · 2. Juli 2017
- 4. Berufskraftfahrer nach BKrFQGEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 4. Februar 2021
- 5. Berufskraftfahrer nach BKrFQGEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 4. Februar 2021
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/6828 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 27. Dezember 2018 bis 4. Januar 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. Januar 2019
- 2. 19/21983 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Änderungen im BerufskraftfahrerqualifikationsrechtBundestag Drucksachen · 31. August 2020
- 3. 20/4515 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. November 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. November 2022
- 4. 20/12776 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 5. 20/12658 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 28. August 2024
- 6. 20/11712 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. Juni 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. Juni 2024
- 7. 21/1862 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 8. 21/1498 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des PersonenbeförderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 8. September 2025