(1) Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen. Abweichend von der Frist nach Satz 1 kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE übereinstimmt, soweit die sich dann ergebende Frist nicht kürzer als drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre ist.
(2) Jede weitere Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu absolvieren.
(3) Die Weiterbildung erfolgt durch Teilnahme an einem Unterricht an einer anerkannten Ausbildungsstätte.
(4) Die Weiterbildung dient jeweils dazu, die durch die Grundqualifikation oder die durch die beschleunigte Grundqualifikation vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten. Sie gilt für alle Fahrerlaubnisklassen, für die die Pflicht zur Weiterbildung besteht.
(5) Wer die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation erworben oder eine Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer im Güter- oder Personenkraftverkehr beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, sobald er eine dieser Beschäftigungen wieder aufnimmt und wenn zu diesem Zeitpunkt die Fristen nach Absatz 1 oder Absatz 2 abgelaufen sind. Dies gilt entsprechend bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Fällen des § 4.
(6) Wechselt ein Fahrer zu einem anderen Unternehmen, so ist eine bereits erfolgte Weiterbildung anzurechnen.
Fachbeiträge • 15
- 1. BerufskraftfahrerEingeschränkter ZugriffChristoph Lattreuter Anja Mittelmeyer · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 2. Berufskraftfahrer nach BKrFQGEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 4. Februar 2021
- 3. Berufskraftfahrer nach BKrFQGEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 4. Februar 2021
- 4. Ausbildungskosten - Rückzahlungsanspruch ArbeitgeberEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 24. September 2013
- 5. Schulungskosten - Rückzahlungsvereinbarung in ArbeitsvertragEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 24. September 2013
- 6. Schulungskosten - Rückzahlungsvereinbarung während der ProbezeitEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 12. Oktober 2013
- 7. Weiterbildung für Kraftfahrer (m/w/d) gem. BKrFQG - PersonenverkehrEingeschränkter Zugriffwww.s-b-h.de · 11. August 2025
- 8. Weiterbildung für Kraftfahrer (m/w/d) gem. BKrFQG - GüterverkehrEingeschränkter Zugriffwww.s-b-h.de · 19. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 19/21983 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Änderungen im BerufskraftfahrerqualifikationsrechtBundestag Drucksachen · 31. August 2020
- 2. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2020BMF Schreiben · 31. Dezember 2020
- 3. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2018BMF Schreiben · 31. Dezember 2018
- 4. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2019BMF Schreiben · 31. Dezember 2019
- 5. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2016BMF Schreiben · 31. Dezember 2016
- 6. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2013BMF Schreiben · 31. Dezember 2013
- 7. Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende LeistungenBMF Schreiben · 24. Oktober 2025
- 8. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2010BMF Schreiben · 31. Dezember 2010