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21. Mai 2025
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Entscheidungen der Agentur für Arbeit nach § 18 Abs. 1 und 2 trifft deren Geschäftsführung oder ein Ausschuß (Entscheidungsträger). Die Geschäftsführung darf nur dann entscheiden, wenn die Zahl der Entlassungen weniger als 50 beträgt.
(2) Der Ausschuß setzt sich aus dem Geschäftsführer, der Geschäftsführerin oder dem oder der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder einem von ihm oder ihr beauftragten Angehörigen der Agentur für Arbeit als Vorsitzenden und je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen, die von dem Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit benannt werden. Er trifft seine Entscheidungen mit Stimmenmehrheit.
(3) Der Entscheidungsträger hat vor seiner Entscheidung von Arbeitgeber und den Betriebsrat anzuhören. Dem Entscheidungsträger sind, insbesondere vom Arbeitgeber und Betriebsrat, die von ihm für die Beurteilung des Falles erforderlich gehaltenen Auskünfte zu erteilen.
(4) Der Entscheidungsträger hat sowohl das Interesse des Arbeitgebers als auch das der zu entlassenden Arbeitnehmer, das öffentliche Interesse und die Lage des gesamten Arbeitsmarktes unter besonderer Beachtung des Wirtschaftszweiges, dem der Betrieb angehört, zu berücksichtigen.
Fachbeiträge • 14
- 1. ArbG Berlin, Urteil vom 05.11.2011, 28 Ca 9265/11Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 15. Februar 2015
- 2. BAG, Urteil vom 26.02.2015, 2 AZR 371/14Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 23. August 2016
- 3. BAG, Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 5/12Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 30. August 2016
- 4. BAG, Urteil vom 28.06.2012, 6 AZR 780/10Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 1. Juli 2014
- 5. Brandenburg, Urteil vom 03.06.2010, 26 Sa 263/10Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 19. November 2015
- 6. BAG, Urteil vom 20.09.2012, 6 AZR 155/11Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 2. Juni 2014
- 7. LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010, 12 Sa 1321/10Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 1. November 2017
- 8. Hessisches LAG, Urteil vom 30.08.2016, 17 Sa 761/11Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 30. August 2016