(1) Die Länder bestimmen die zur Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden.
(2) Die Entscheidung nach § 5 Absatz 2 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem die antragstellende Person die staatliche Prüfung abgelegt hat.
(3) Die Entscheidung nach § 5 Absatz 2 in Verbindung mit Teil 4 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der Beruf der Hebamme partiell oder vollständig ausgeübt werden soll.
(4) Die Aufgaben nach Teil 5 Abschnitt 1 nimmt die zuständige Behörde des Landes wahr, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll oder erbracht worden ist. Die Aufgaben nach Teil 5 Abschnitt 2 nimmt die zuständige Behörde des Landes wahr, in dem die antragstellende Person den Beruf der Hebamme partiell oder vollständig ausübt.
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Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/10612 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG)Bundestag Drucksachen · 4. Juni 2019
- 2. 20/8105 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG)Bundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 3. 21/4990 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3207 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1565 - Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2710 - Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse bei Pflegepersonal bekämpfen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2715 - Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellenBundestag Drucksachen · 25. März 2026