6. September 2007
8. September 2015
17. Juni 2016
1. August 2021
16. März 2023
5. Januar 2026
(1) Beamte und Angestellte, die in der Abschlussprüferaufsichtsstelle tätig sind, Mitglieder des bei ihr eingerichteten Fachbeirats und sonstige von ihr Beauftragte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; die Artikel 31 bis 34 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und § 66c Absatz 4 und 6 bleiben unberührt. Die §§ 59c und 64 gelten sinngemäß. In den Fällen des § 59c Absatz 3 Satz 2 darf auch darüber Auskunft gegeben werden, ob eine der betroffenen Abschlussprüfungen Gegenstand eines Inspektionsverfahrens nach § 62b ist oder war. Eine erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 59c Absatz 4 erteilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
(2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen dürfen, auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit, ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist, nicht offenbaren und nicht verwerten.
Fußnote
(+++ § 66b: Zur Anwendung vgl. § 63g Abs. 2 GenG +++)
Öffentliche Quellen • 27
- 1. 16/2858 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)Bundestag Drucksachen · 4. Oktober 2006
- 2. 18/6907 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/6282 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz - APAReG)Bundestag Drucksachen · 2. Dezember 2015
- 3. 18/6282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz - APAReG)Bundestag Drucksachen · 8. Oktober 2015
- 4. 18/12753 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12529 - Mögliche Interessenkonflikte in der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) bei der Fachaufsicht über WirtschaftsprüferBundestag Drucksachen · 16. Juni 2017
- 5. 19/23516 - Kleine Anfrage: Spekulation mit Wertpapieren bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aufsichts- und Prüfbehörden sowie der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Oktober 2020
- 6. 19/21926 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21397 - Zur Rolle der Wirtschaftsprüfer im Wirecard-SkandalBundestag Drucksachen · 27. August 2020
- 7. 19/24308 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23354 - Konzernabschlüsse der Wirecard AGBundestag Drucksachen · 13. November 2020
- 8. 19/24201 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23516 - Spekulation mit Wertpapieren bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aufsichts- und Prüfbehörden sowie der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. November 2020