Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2005
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9. Dezember 2010
9. Dezember 2010
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17. Juni 2016
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1. Januar 2025
1. Januar 2025
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Organe der Wirtschaftsprüferkammer sind
- 1.
- der Beirat,
- 2.
- der Vorstand,
- 3.
- der Präsident,
- 4.
- die Kommission für Qualitätskontrolle.
(2) Die Beiratsmitglieder werden von den Mitgliedern der Wirtschaftsprüferkammer in unmittelbarer, freier und geheimer Briefwahl gewählt. Der Vorstand wird vom Beirat gewählt. Werden die Vorstandsmitglieder aus der Mitte des Beirats gewählt, so scheiden sie aus dem Beirat aus; wird der Beirat durch personalisierte Verhältniswahl gewählt, rücken Mitglieder der jeweiligen Listen als Beiratsmitglieder nach. Zum Mitglied des Beirates und des Vorstandes kann nur gewählt werden, wer persönlich Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer ist. Der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer und der Vorsitzer des Beirats müssen Wirtschaftsprüfer sein.
(3) Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt getrennt nach Gruppen. Die Gruppe der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wählt entsprechend der Zahl der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, die dieser Gruppe nach dem öffentlichen Berufsregister am 1. Dezember des dem Wahltag vorangehenden Kalenderjahres angehören, eine in der Satzung bestimmte Anzahl von Beiratsmitgliedern. Die Gruppe der anderen stimmberechtigten Mitglieder wählt eine Anzahl von Beiratsmitgliedern, die sich nach der Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, die dieser Gruppe an dem in Satz 2 bezeichneten Tag angehören, bemißt. Mindestens eine Zahl von einem Beiratsmitglied mehr als die Hälfte der Zahl aller Beiratsmitglieder muß jedoch von der Gruppe der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gewählt werden. Satz 1 bis 4 finden auf die Wahl der Vorstandsmitglieder entsprechende Anwendung; die Wahl des Präsidenten der Wirtschaftsprüferkammer erfolgt durch den gesamten Beirat.
(4) Beirat und Vorstand erstatten den Mitgliedern jährlich Bericht. Dazu kann die Wirtschaftsprüferkammer regionale Kammerversammlungen ausrichten. Auf Verlangen des Beirats oder wenn mindestens ein Zwanzigstel der Mitglieder dies schriftlich oder elektronisch unter Angabe des zu behandelnden Gegenstandes beantragt, richtet die Wirtschaftsprüferkammer eine Kammerversammlung aus, zu der alle Mitglieder eingeladen werden.
(5) Das Nähere regelt die Wirtschaftsprüferkammer in der Satzung und in der Wahlordnung gemäß § 60 Absatz 1.
Fachbeiträge • 6
- 1. Zweite Sitzung der unabhängigen Wahlkommission (uWK)Eingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 9. Dezember 2025
- 2. Berechnung der Vorstandsmandate je Gruppe für die Amtszeit 2026 bis 2030Eingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 23. Juli 2026
- 3. Wahlbekanntmachung der unabhängigen Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates der Wirtschaftsprüferkammer 2026Eingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 13. Februar 2026
- 4. Mitglieder fragen - WPK antwortetEingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 20. Dezember 2018
- 5. Erweiterung des Beirates der WPK mit Inkrafttreten des APAReG?Eingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 31. Mai 2016
- 6. Verpflichtung der Mitglieder der WPK zur Mitteilung einer E-Mail-Adresse oder einer Adresse des sicheren ÜbermittlungswegesEingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 7. November 2024
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/18767 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/17288 -. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher KörperschaftenBundestag Drucksachen · 23. April 2020
- 2. 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 3. 20/12830 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12620 - Maßnahmen für den Bürokratieabbau in DeutschlandBundestag Drucksachen · 5. September 2024
- 4. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026