(1) Weicht die tatsächliche Kreditaufnahme von dem Betrag ab, der sich nach Abschluss des betreffenden Haushaltsjahres auf der Grundlage der tatsächlichen Wirkung der konjunkturellen Entwicklung auf den Haushalt nach § 2 als Obergrenze ergibt, wird diese Abweichung auf einem Verrechnungskonto (Kontrollkonto) verbucht. Für die Berechnung des Abzugs von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten aufgrund der Bereichsausnahme nach § 1a sind die im Haushaltsjahr tatsächlich geleisteten Ausgaben maßgeblich. Soweit von der Ausnahmeregelung des Artikels 115 Absatz 2 Satz 7 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht worden ist, ist der zu verbuchende Betrag um die aufgrund des entsprechenden Beschlusses erhöhte Nettokreditaufnahme zu bereinigen. Die zu verbuchende Abweichung wird jährlich zum 1. März des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres festgestellt und im weiteren Jahresverlauf aktualisiert, abschließend zum 1. September des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres.
(2) Bei negativem Saldo ist auf einen Ausgleich des Kontrollkontos hinzuwirken. Der negative Saldo des Kontrollkontos soll einen Schwellenwert von 1,5 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Das maßgebliche Bruttoinlandsprodukt bestimmt sich nach § 4.
(3) Ist der Saldo des Kontrollkontos negativ und überschreitet der Betrag des Saldos 1 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt, verringert sich die Kreditermächtigung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 jeweils im nächsten Jahr um den überschießenden Betrag, höchstens aber um 0,35 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt; die Verringerung wird nur wirksam in Jahren mit positiver Veränderung der Produktionslücke.
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 16/12410 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)Bundestag Drucksachen · 24. März 2009
- 2. 17/3700 - Unterrichtung: Jahresgutachten 2010/11 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen EntwicklungBundestag Drucksachen · 17. November 2010
- 3. 17/1711 - Antwort: Stand der Umsetzung der zweiten FöderalismusreformBundestag Drucksachen · 11. Mai 2010
- 4. 17/3650 - Unterrichtung: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsprüfung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2009)Bundestag Drucksachen · 15. November 2010
- 5. 17/1506 - Kleine Anfrage: Stand der Umsetzung der zweiten FöderalismusreformBundestag Drucksachen · 23. April 2010
- 6. 17/11504 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/10976, 17/11011 - Entwurf eines Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des FiskalvertragsBundestag Drucksachen · 19. November 2012
- 7. 17/12222 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 17/12058 - Entwurf eines Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des FiskalvertragsBundestag Drucksachen · 30. Januar 2013
- 8. 19/15922 - Kleine Anfrage: Umgang mit dem Guthaben auf dem Kontrollkonto der SchuldenbremseBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2019